Das gestrige Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zugunsten der AfD hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die politischen Kräfte deren Lakai es ist, vor aller Welt lächerlich gemacht und diesem Staat de facto attestiert, dass er eine völlig legitime Partei verfolgt.
Dem BfV ist es nun vorerst untersagt, die AfD „als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen“ und dies „öffentlich bekanntzugeben“; ansonsten drohen Ordnungsgelder von bis zu 10.000 Euro. Die Behörde darf auch nicht mehr von „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ sprechen; nicht mehr behaupten, die Anhaltspunkte für die Einstufung der AfD als Verdachtsfall hätten „sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“. Das Material, das der Einschätzung zugrunde liegen soll, darf nicht mehr genannt, der AfD dürfen nicht mehr Positionen wie ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“, eine „nicht verfassungskonforme Ungleichbehandlung“ bestimmter Bevölkerungsgruppen und eine „insgesamt migranten- und muslimfeindliche Haltung der Partei“ unterstellt werden, da das Bundesamt laut dem Verwaltungsgericht nicht den Nachweis erbracht hat, dass diese Ansichten prägend für oder vorherrschend in der AfD seien. Die entsprechenden Passagen wurden bereits von der Webseite des BfV gelöscht.
Damit ist das gesamte durch und durch lächerliche „Gutachten“ des BfV offiziell als völlig haltlos eingestuft worden. Jeder, der sich diese haarsträubende Sammlung an linken Triggerwörtern antat, mit denen öffentlich zugängliche Aussagen von AfD-Politikern mit den absurdesten rhetorischen Verrenkungen als angeblich rechtsextrem und verfassungsfeindlich zurechtgelogen wurden, wusste dies von Anfang an. Das im Auftrag von Ex-Innenministerin Nancy Faeser zusammengeschusterte Machwerk hat keinerlei Substanz und war rein politisch motiviert. Ein Verfassungsschutz, der seine Aufgabe ernstnimmt, hätte die Mitarbeit an diesem Lügen-Konvolut verweigern und stattdessen gegen Faeser ermitteln müssen, die wegen ihrer zahllosen Amtsmissbräuche ohnehin auf die Anklagebank gehört. Vor allem aber ist der Verfassungsschutz als Behörde nunmehr völlig diskreditiert und gerät – was im Prinzip schon seit Übernahme durch den Merkel-Lakai Thomas Haldenwang angebracht war – in Rechtfertigungsnöte, was seine gesamte Existenz anbelangt. Verantwortlich für das „Gutachten“ war übrigens der heutige Präsident der Behörde, Sinan Selen. Ein Verbotsverfahren dürfte bei der nun festgestellten Dürftigkeit des “Gutachten” und der lächerlichen, indiskutablen Substanz der Vorwürfe gegen die AfD in weite Ferne gerückt sein – und wird sich künftig wohl nur noch durch installierte weisungsgebunden Systemrichter erreichen lassen.
Vorwürfe ohne Grundlagen
Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel sprach von einem „großer Erfolg für die AfD und für die Demokratie in Deutschland“. In einer Demokratie würden nur die Wähler entscheiden, wer am politischen Wettbewerb teilnehmen darf. Martin Vincentz, der Landessprecher der nordrhein-westfälischen AfD erklärte: „Das Gericht ist eindeutig: Die Voraussetzungen für eine Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung liegen nicht vor. Die Begründung zerlegt zentrale Argumente der instrumentalisierten Behörde. Sie ist so tiefgreifend und weitreichend, dass das Gericht in dem anhängigen Hauptsacheverfahren nicht dahinter zurückbleiben kann. Die ohnehin geringen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens sinken mit diesem Beschluss noch einmal deutlich“. Es sei ein guter Tag für die Demokratie und ein schlechter Tag für Verbotsbefürworter. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki stellte klar, aus der Begründung der Entscheidung gehe eindeutig hervor: „Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr hat als das, was er bisher vorgelegt hat, wird auch das Hauptverfahren scheitern. Jetzt fangen unsere grünen, sozialdemokratischen und linken Freunde – die mit dem Rechtsstaat nichts am Hut haben, sondern ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen wollten – an zu weinen, denn jetzt ist auch das AfD-Verbotsverfahren vom Tisch!“
Auch BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht bezeichnete das Urteil als „eine Klatsche für Dobrindt, Faeser und den Verfassungsschutz“. Man müsse die AfD nicht mögen, um sich darüber zu freuen, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniere. Innenminister Alexander Dobrindt sagte, man nehme die Gerichtsentscheidung „zur Kenntnis“. Es gelte jetzt, das Hauptsacheverfahren abzuwarten und sich darauf zu konzentrieren. Er betonte, die Hürden für ein AfD-Verbot seien noch einmal höher als für eine Einstufung. Jeder, der ein Verbot fordere, müsse dann auch „die notwendigen Grundlagen liefern“. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig und das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird es anderen Gerichten fortan äußerst schwerfallen, die umfassende Begründung der Kölner Verwaltungsrichter einfach abzuräumen. Seit gestern ist mehr denn je klar: Nicht die AfD ist „gesichert rechtsextremistisch“, sondern der Verfassungsschutz und seine politischen Auftraggeber sind gesichert verfassungsfeindlich. (TPL)























