Transgenderhype: In UK schieben Gerichte dem einen Riegel vor, in Deutschland ist dies nicht zwingend so (Symboldbild: shutterstock.com/Katya Rekina)
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Geschlechtsverändernde Maßnahmen bei Jugendlichen: Entmündigung der Eltern im Namen der Transagenda

Ein kürzliches Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden zeigt, wie das irrsinnige Selbstbestimmungsgesetz der Ampel den Staat ermächtigt, sich in Familien hineinzudrängen und Eltern entmündigt, um die Durchsetzung der Transagenda zu erzwingen. In diesem Fall entschied das Gericht zwar glücklicherweise zugunsten der Eltern; dass das Verfahren aber überhaupt nötig wurde, zeigt, welche völlig unnötigen Verwerfungen dieses unsägliche Gesetz hervorruft, das es ermöglicht, dass Jugendliche auch ohne Zustimmung der Eltern geschlechtsverändernde Maßnahmen durchführen lassen können. In Wiesbaden ging es um eine sich als „trans“ identifizierende minderjährige Person, die einen Teilentzug der elterlichen Sorge beantragt hatte, um gegen den Willen der Eltern eine Behandlung mit gegengeschlechtlichen Hormonen zu erzwingen.

Unterstützung erhielt sie dabei vom Jugendamt, Verfahrensbeistand und durch psychologische Stellungnahmen. Nach längeren Verhandlungen entschied das Gericht, dass die Voraussetzungen für eine Sorgerechtsbeschränkung nicht ausreichend belegt waren. Nachdem es erkennen ließ, dass der Antrag voraussichtlich erfolglos bleiben werde, wurde er zurückgezogen. In dem Eilverfahren konnten Voraussetzungen wie nachweisbare Dringlichkeit, belastbare Tatsachenbasis und eine sorgfältige medizinische und psychosoziale Prüfung nicht nachgewiesen werden. Das Gericht machte deutlich, dass der Entzug der elterlichen Sorge noch immer die ultima ratio ist. Um sie -auch noch in einem Eilverfahren- zu erzwingen, müsste eine hinreichend konkrete, tragfähig belegte Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden.

Absurde Verschiebung der Maßstäbe

Der Fall zeigt die absurde Verschiebung der Maßstäbe. Ein vermutlich pubertär verwirrter Jugendlicher erhält massive staatliche Unterstützung, um seine Eltern bei der Entscheidung zu übergehen, sich einer möglicherweise irreversiblen Geschlechtsbehandlung mit unabsehbaren körperlichen und psychischen Folgen zu unterziehen. Und dabei wird auch noch mit einer Kindswohlgefährdung argumentiert, die vorliege, wenn solche Maßnahmen nicht vorgenommen werden, obwohl doch das genaue Gegenteil der Fall ist.

So ermutigend das Urteil für verzweifelte Eltern ist, denen der Staat das Sorgerecht beschneiden oder ganz entziehen will, wenn sie ihre Kinder vor den Folgen der Trans-Agenda schützen wollen, so entsetzlich ist auch dieser neuerliche staatliche Übergriff in die Familie hinein, im Namen einer unwissenschaftlichen Ideologie, mit der junge Menschen auf allen -auch staatlichen- Kanälen indoktriniert und damit zu Selbstverstümmelungen verführt werden, die katastrophale und lebenslange Folgen haben können. Das Selbstbestimmungsgesetz ist eines der schlimmsten Gesetze in der Geschichte der Bundesrepublik und muss schnellstmöglich abgeschafft werden. (TPL)

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