Innerparteiliche Streitfälle Ansgar Schledde, Jan Wenzel Schmidt, Maximilian Krah: Gefundenes Fressen für Kampagnenmedien (Fotos:ScreenshotsYoutube)
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Mit Pseudo-Skandalen wird die AfD zur Chaos-Truppe aufgeblasen – um vom Kölner Sensationsurteil abzulenken

Nachdem die AfD in den letzten beiden Tagen aufgrund des Kölner Urteils, das dem Verfassungsschutz verbot, sie weiterhin als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen, positive Schlagzeilen hatte, meinte man bei deutschen Medien offenbar, nun erst recht und sogar verstärkt die internen Querelen der Partei weiter zu thematisieren, aufzuwärmen und aufzubauschen. Der gestrige Freitag, fabulierte etwa “Bild”, sei „für die Rechtsaußenpartei zum Chaosstag“ geworden: „Fall Nummer eins: Die Kronzeugin“, wurde weiter dramatisiert und vermeldet, die AfD habe Klage gegen ihre eigene Bundestagsabgeordnete Martina Uhr angekündigt. Diese hatte dem niedersächsischen Landesvorsitzenden Ansgar Schledde vorgeworfen, sie seit ihrem Einzug in den Bundestag im letzten Jahr gedrängt zu haben, ihm als Landeschef 35 Prozent ihres Mitarbeiterbudgets aus dem Bundestag zur Verfügung zu stellen – und zwar 9.327 Euro im Monat.

Schledde soll das Geld zur Einstellung von Mitarbeitern genutzt haben, die nicht für Uhr, sondern vor allem für die AfD gearbeitet haben sollen, was vom Bundesverfassungsgericht verboten ist. Der Landesverband hat deswegen rechtliche Schritte gegen Uhr eingeleitet, weil er ihre Behauptungen zurückweist, was sein gutes Recht ist. Von dort ging es weiter zu „Fall Nummer zwei“ – laut „Bild“ ist dies „der Ausgestoßene“, nämlich der Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt, den die AfD ausschließen will und der nun angeboten hat, seine Mitgliedschaft in der Bundestagsfraktion bis Ende Juni ruhen zu lassen.

Innerparteiliche Selbstreinigungsprozesse werden als Anarchie dargestellt

In seiner Stellungnahme zum Ordnungsverfahren bittet Schmidt „um faire und sachliche Prüfung unter Beachtung der Geschäftsordnung und der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des Mandats“. Auch dies ist kein sensationeller Vorgang. Und „Fall Nummer drei“ ist „der China-Mann“. Dies bezieht sich auf den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah. Gestern morgen hätten Ermittler aus Dresden Unterlagen aus dessen Umfeld gesichert, weil sie Belege für Zahlungen aus China an Krah oder sein Umfeld suche. Es gehe um die „Tatvorwürfe der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament und der Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen“. Im September war ein Ex-Mitarbeiter Krahs „wegen geheimdienstlicher Agenten-Tätigkeit“ zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

So sieht für „Bild“ also ein „Chaostag“ aus. Gegen Krah laufen Ermittlungen, die die Vorwürfe gegen ihn nicht bestätigt haben, ein AfD-Landesverband macht von seinem Recht Gebrauch, gegen eines seiner Mitglieder vorzugehen, dem es Falschbehauptungen vorwirft und in einem Parteiausschlussverfahren bittet das betroffene Mitglied um eine sachliche Prüfung und bietet an, seine Mitgliedschaft in der Bundestagsfraktion bis dahin ruhen zu lassen. Nichts daran ist chaotisch. Bemerkenswert ist nur, dass so etwas in der AfD offen aufgearbeitet wird, während es in anderen Parteien vertuscht, verharmlost oder komplett bestritten würde. Nichts daran rechtfertigt derart reißerische Schlagzeilen. Wenn einem nichts Konkretes mehr einfällt und auch die Dauerphrase „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ nicht mehr benutzt werden darf, bleibt aber wohl nichts anderes übrig, als solche Petitessen aufzubauschen. (TPL)

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