Die SPD droht auf dem Kompostaufen der Geschichte zu landen – und will daher rechtzeitig die AfD juristisch eliminieren – auch nach dem Kölner Urteil (Foto: GROK)
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Was wissen schon Verwaltungsrichter? Trotz Kölner Urteil: SPD hält an “Verfassungswidrigkeit“ der AfD und Ruf nach Verbotsverfahren fest

Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom Donnerstag, die es dem Verfassungsschutz verbietet, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen, markiert nach nahezu einhelliger Ansicht auch das offizielle Ende eines AfD-Verbotsverfahrens, von dem man ohnehin immer wusste, dass es im Grunde aussichtslos ist. Denn die 55-seitige, ungewöhnlich ausführliche Urteilsbegründung der Kölner Richter zerlegt das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes nach allen Regeln juristischer Kunst und macht unmissverständlich klar, dass die Behörde auf ganzer Linie dabei versagt hat, nachzuweisen, dass die AfD rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist. Es findet sich darin sogar der Satz: „Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes, Munition für den Wahlkampf bereitzustellen“. Wenn es in diesem Land noch irgendeine demokratische Kultur gäbe, müsste Verfassungsschutz-Präsident Sinan Selen, der für dieses grausige Machwerk maßgeblich verantwortlich ist, umgehend entlassen werden oder zurücktreten, wenn es auch auf Befehl seiner damaligen Herrin Nancy Faeser entstand.

Der Freiburger Staatsrechtler Jan Henrik Klement erklärte, die Entscheidung sei „in der Begründung handwerklich einwandfrei“. Sie zwinge das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu, wirklich alle Fakten auf den Tisch zu legen, wenn es beim Oberverwaltungsgericht Münster in zweiter Instanz Erfolg haben wolle. Wenn es nicht mehr Informationen haben sollte, drohe es zu verlieren – und zwar nicht nur im einstweiligen Rechtsschutz, sondern auch in der Hauptsache. Der FDP-Politiker und Jurist Wolfgang Kubicki sagte, das AfD-Verbotsverfahren sei „vom Tisch“ und prophezeite: „Jetzt fangen unsere grünen, sozialdemokratischen und linken Freunde – die mit dem Rechtsstaat nichts am Hut haben, sondern ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen wollten – an zu weinen“. Wie recht er damit hatte, zeigte sich dann auch sofort: SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf behauptete: „Ein Parteiverbotsverfahren ist mit der Entscheidung nicht vom Tisch. So ein Verfahren braucht eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage. Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen“. Trotz der Entscheidung des Gerichts bleibe die AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall.

Gerichts-Bashing und Klammern an Karlsruhe als letzten Strohhalm der Hoffnung

Sein Parteifreund, der Hamburger Innensenator Andy Grote, faselte, die Entscheidung des Gerichts sei zur Kenntnis zu nehmen, „ändert aber nichts an der Gefährlichkeit der AfD für unsere Demokratie“. Das Gericht sehe ausdrücklich hinreichende Erkenntnisse, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfaltet würden. Dass der Nachweis über die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Gesamtpartei derzeit nicht allein aus öffentlich zugänglichen Quellen geführt werden könne, zeige, „wie hoch die rechtsstaatlichen Hürden hier liegen und wie taktisch-geschickt die AfD agiert“. Linken-Chef Jan van Aken sonderte ähnlichen Unsinn ab. Das Gericht habe „nicht die menschenverachtende Hetze der AfD bewertet und hat auch nicht gesagt, die AfD ist nicht rechtsextrem“.

Die „fluchtpolitische Sprecherin“ der Linken, Clara Bünger, sagte: „Die gerichtliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei ist vom Grundgesetz bewusst dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und gerade nicht dem Geheimdienst oder den Verwaltungsgerichten“. Und der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz forderte eine Bund-Länder-Kommission, die alle Sicherheits- und Geheimdienstinformationen über die AfD bündelt. Die Eilentscheidung zeige „vor allem noch einmal, wie drängend dieser Informationsaustausch der Behörden und die Information der für ein Verbotsverfahren antragsberechtigten Verfassungsorgane, Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, ist“. Bei den Linken hält die Realitätsverweigerung also an. Sie flüchtet sich in die üblichen abgedroschenen Phrasen und hält am aussichtslosen Verbotsverfahren fest. Außer dem ewigen Kampf gegen den selbsterfundenen rechten Popanz haben sie nichts mehr anzubieten, eigene Mehrheiten bringt sie nicht mehr zustande und wird nur noch von Brandmauer-Union als ihrem Lakaien künstlich am Leben erhalten. (TPL)

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