Wegen LBGTQ-Propaganda im Unterricht: US-Grundschule muss 1,5 Millionen Dollar Entschädigung an betroffene Eltern zahlen

Natürlich gibt es in den USA wie auch in Europa neben der internationalen Bühne und vor allem den aktuellen Geschehnissen im Nahen Osten den anhaltenden und laufenden Kulturkampf gegen das linkswoke Establishment, das in etwas über einem Jahr der neuen Trump-Regierung zwar schon weit zurückgedrängt wurde, aber immer noch seine Macht ausübt. Immerhin bietet diese Auseinandersetzung Anlass zu Einblicken in ein noch anderes Leben jenseits Militäreinsätzen, Ukraine und Iran, auf dessen Bühne interessante und nette Schauspiele dargeboten werden. So wie jüngst im Montgomery County im US-Bundesstaat Maryland: Dort haben drei Elternpaare soeben einen enormen respektablen Erfolg gegen eine staatliche Schule erzielt, die meinte, sie müsse Grundschülern ungefragt LGBTQ-Bücher servieren.

Man kennt das ja inzwischen zur Genüge: Mathe und Rechtschreibung sind zwar Glückssache – aber bei der ideologischen Früherziehung sind manche „pädagogischen Fachkräfte“ stets hochmotiviert und extrem gründlich. Und Wer braucht schon das Einmaleins, wenn man im Kindergartenalter bereits die Nuancen der Gender-Theorie diskutieren kann? Auch die Schule in Montgomery County dachte wohl, das Mitbestimmungsrecht der Eltern sei nur eine unverbindliche Empfehlung – und berieselte die jüngsten mit Gender-Schwachsinn und frühsexualisierender Propaganda.

Deftige Warnung für alle woken Spinner in Schulbehörden

Dafür gab es jetzt es die Quittung – und zwar in Form einer empfindlichen Strafe beziehungsweise saftigen Entschädigung für die betroffenen Familien: Die Eltern einiger der derart indoktrinierten Schulkinder hatten nämlich geklagt – und gewonnen: Die Schule muss ihnen nun insgesamt 1,5 Millionen US-Dollar blechen. Gut so! Vielleicht lernen die Lehrer jetzt eine ganz neue Lektion, die nicht im Lehrplan steht: Elternrechte sind kein Bonus-Feature, und Geist und Seele von Kindern sind keine Gefäße für ideologische Jauche, die man nach Belieben in sie hineinkübeln kann. An Schulen geht es um Bildung, Wissensvermittlung und Werteerziehung – nicht um X Geschlechter, sexuelle Spielarten oder Beziehungsmodelle!

Schön zu sehen, dass „Vielfalt“ am Ende eben auch eine Vielfalt an juristischen Konsequenzen bedeuten kann. Und eine positive Botschaft an das ganze linke Mindset im staatlichen Bildungsbetrieb, zumindest in den USA: Denn für all die Schulen und Schuldistrikte, die nach wie vor den Kindern den Horizont zum Thema „Buchstaben-Menschen“ in Eigenregie ohne Einbeziehung der Eltern verklickern, dürfte das Urteil eine heftige Warnung sein.

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Dieser Beitrag basiert auf einem Post von Tom Schiller (siehe hier dessen Blog!).