Wirtschaftszerstörungs-NGO verklagt BMW und Mercedes-Benz: Deutsche Umwelthilfe will Verbrennerverbot unbedingt durchsetzen
Der berüchtigte Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) tut wieder das Einzige, was der kann. Unternehmen und Bürger juristisch schikanieren und Deutschland maximal schaden. Seit gestern verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über zwei Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz, die von Geschäftsführern der DUH geführt werden. Sie fordern, dass den Unternehmen spätestens ab November 2030 der Verkauf neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor untersagt wird. „Wir klagen heute fürs Klima. Und zwar, dass eben auch Automobilkonzerne wie Mercedes Benz und BMW den Pariser Klimabeschluss ernstnehmen. Wenn Unternehmen so viel Klimagase zu verantworten haben wie ein mittelgroßer EU-Staat – so wie Belgien oder Portugal – dann kann es doch nicht angehen, dass man sich mit seinen Produkten vom Klimaschutz abkoppelt“,
faselte Jürgen Resch, einer der Geschäftsführer der DUH.
Der BGH steht damit vor der Grundsatzentscheidung, ob Unternehmen, die nachweisbar zum Klimawandel beitragen, zu Handlungen im Sinne des Klimaschutzes verpflichtet werden können, die noch über gesetzliche Grenzen hinausgehen. Die DUH vertritt die Ansicht, dass global tätige Großunternehmen nur noch bestimmte, begrenzte CO2-Budgets zur Verfügung hätten. Die Budgets für Mercedes und BMW hat die DUH selbst auf Grundlage von Sachverständigengutachten und Berechnungen verschiedener Stellen ermittelt. Politisch oder gesetzlich vorgegeben sind sie jedoch nicht. Der unsägliche Verein wirft sich jetzt also schon selbst zum Überwacher von Unternehmen auf, die durch den Klimawahn ohnehin bereits dem Untergang entgegentaumeln.
Der unfassbare Irrsinn der Klimaideologie
Die DUH-Geschäftsführer meinen allen Ernstes, wenn Mercedes und BMW über ihre CO2-Budgets hinausgingen und nicht schon jetzt gehandelt werde, müsse die Politik irgendwann mit drastischen Mitteln besonders hart durchgreifen, um die verpflichtenden Pariser Klimaziele noch zu erreichen. Als mögliche Folge würden dann auch ihnen persönlich Beschränkungen ihrer persönlichen Freiheit drohen! Um das zu verhindern, müsse ein Rahmen gesetzt werden für Unternehmen, die in großem Ausmaß für Treibhausgase verantwortlich sind. Sie sehen also tatsächlich eine Einschränkung ihres Persönlichkeitsrechts durch den CO2-Ausstoss von BMW und Mercedes.
Diese Klage und ihre Begründung bilden den ganzen unfassbaren Irrsinn der Klimaideologie und ihrer Vertreter ab. Die früheren Instanzen haben die Klage glücklicherweise abgelehnt. Man kann nur hoffen, dass der BGH sich dem anschließt und den DUH-Irren Grenzen aufzeigt, die bereits genug Schaden angerichtet haben. Der BGH wird seine Entscheidung am 23. März verkünden. (TPL)