Die ewige Nazi-Jagd des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) hat zu einer Verwechslung mit tragischen Folgen geführt. Seit 2022 bespitzelte die “BRD-Stasi” eine Frau namens Liv Heide, die bei einer Berliner Fachhochschule angestellt war. Dabei sollte es sich um eine angebliche Rechtsextremistin handeln. Die Behörde gab dies an die Kollegen des Berliner Landesamtes weiter und diese dann an den Arbeitgeber der Frau, der ihr daraufhin im Juli 2024 fristlos kündigte. Dummerweise handelte es sich um eine Verwechslung mit einer Frau, namens Christiane H., die just unter dem Pseudonym „Liv Heide“ das antisemitische, rassistische und rechtsextreme Dating-Portals WhiteDate.net betrieben hatte.
Wegen eines Pseudonyms kam es also zu diesem Fehler. Nachdem die gekündigte Frau Einspruch eingelegt hatte, teilte ihr das Landesamt im Oktober 2024 mit, der „Verdacht habe sich zur Gewissheit erhärtet, dass eine dritte Person unter dem Namen Liv Heide aufgetreten ist“ – da war es allerdings bereits zu spät, denn zu diesem Zeitpunkt hatte die Fachhochschule die Stelle bereits neu besetzt. Eine Entschuldigung erfolgte bislang weder von den beiden Verfassungsschutzämtern noch von der Hochschule. Auf Anfrage erklärte das Bundesamt lediglich, der Sachverhalt um die Dating-Plattform „ist hier bekannt“.
Typisch deutscher Kadavergehorsam
Die behördeninterne Überprüfung des Vorgangs, hieß es weiter, sei noch nicht abgeschlossen. Im Zentrum der „sorgfältigen Prozessanalyse“ stünden dabei „insbesondere die besonderen Anforderungen, die sich im Rahmen von Klaridentifizierungen von Internet-Identitäten ergeben“. Von der Berliner Senatsinnenverwaltung hieß es lapidar, der Berliner Verfassungsschutz äußere sich nicht zu Einzelpersonen. Die Fachhochschule kündigte für den heutigen Donnerstag eine Stellungnahme an. Dieser Vorgang bestätigt wieder einmal die haarsträubende Stümperhaftigkeit des Verfassungsschutzes, die seit dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts über sein AfD-„Gutachten“ von vor einer Woche auch offiziell festgestellt ist.
Wegen einer derartigen Schlamperei verlor also eine Frau ihren Arbeitsplatz. Anstatt gründlich zu ermitteln und die Frau womöglich sogar erst einmal selbst zu konfrontieren, gab man die Falschinformationen einfach an die Berliner Filiale weiter und diese schwärzte die Frau dann eilfertig bei ihrem Arbeitgeber an, der sie natürlich sofort entließ. Eine gerichtliche Verurteilung lag nicht vor, alles erfolgte nur auf Verdacht. Typisch deutscher Kadavergehorsam zeigt sich hier auf allen Ebenen. Zudem stellt sich die Frage, wieso eigentlich der Inlandsgeheimdienst eine solche Plattform untersucht. Eigentlich dürfte dies die Aufgabe der normalen Strafverfolgungsbehörden sein. Die Frau müsste das BfV und damit diesen Staat auf Schadenersatz verklagen, wenn dies auch erfahrungsgemäß sinnlos ist. (TPL)























