Sechs Monate vor dem sich abzeichnenden Erdrutschsieg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat das Parteienkartell eine Art antidemokratischen Schutzwall errichtet, der verhindern soll, dass der Volkswille nach einem AfD-Sieg auch tatsächlich umgesetzt wird. Mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, Grünen und Linken wurde eine Änderung der Landesverfassung eingeleitet, die bis Ende April abgeschlossen sein soll. Das AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sein Wahlversprechen umsetzt, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen und damit dem zwangsfinanzierten Propagandamoloch von ARD und ZDF einen empfindlichen Schlag zu versetzen, wird durch die Verfassungsänderung zumindest erschwert. Sie sieht nämlich vor, dass eine Kündigung der Verträge nur noch mit Zustimmung des Landtags möglich wäre.
Zudem soll die Wahl des Landtagspräsidenten und des Präsidiums nicht blockiert werden können und das Verfahren zur Wahl der Richter für das Landesverfassungsgericht sowie des Präsidenten des Landesrechnungshofes neu geregelt werden. Und schließlich soll verboten werden, dass Verwandte über den Umweg anderer Abgeordneter beschäftigt werden. Damit reagiert man auf die Filz-Vorwürfe gegen die AfD, die jahrzehntelang niemanden gekümmert haben, solange die anderen Parteien sich dieser Praktiken bedient haben.
Dem demokratischen Sieger präventiv Gestaltungsmöglichkeiten nehmen
Man will also AfD die Möglichkeit nehmen, Einfluss auf die Zusammensetzung des Landesverfassungsgerichts zu nehmen und den Präsidenten des Landesrechnungshofes zu bestimmen. Der AfD-Landtagsabgeordnete Tobias Rausch sprach dann auch von einer „Verhöhnung des Bürgerwillens“ und einer Schutzfunktion für Macht und Posten der anderen Parteien. Das ausgeweitete Vorschlagsrecht bei der Wahl des Landtagspräsidenten solle eine AfD-Besetzung verhindern. Statt besserer Politik werde an „Verwaltungstricks“ gearbeitet. Die AfD lehne die Initiativen ab und finde sie „sehr befremdlich“, so Rausch.
Ein gescheitertes Machtkartell, das den Rückhalt im Volk weitestgehend verloren hat, versucht hier, den urdemokratischen Vorgang eines Machtwechsels durch freie Wahlen zu vereiteln, indem es dem potentiellen Ministerpräsidenten einer unliebsamen Partei schon Monate vor der Wahl möglichst viele Knüppel zwischen die Beine wirft und seine Befugnisse beschneidet. Es handelt sich hier um nichts anders als um einen putschartigen Missbrauch des Parlaments, ähnlich wie bei der vom gerade erst abgewählten Bundestag abgenickten Lockerung der Schuldenbremse vor einem Jahr, für eine Bundesregierung, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bestand. Der Landtag beraubt hier folgende Regierungen präventiv ihrer Handlungsmöglichkeiten, um eine Politik zu vereiteln, die den Parteien, denen die Abwahl droht, nicht gefällt. Ebenso hätte beispielsweise die Union mit ihrer Mehrheit in den 50er Jahren beschließen können, dass niemals Gespräche mit der DDR stattfinden dürfen, um die Ostpolitik von Willy Brandt zu verhindern. Politische Präferenzen von Parteien werden zu Verfassungsgrundsätzen erhoben, bis sie nur noch von Ein-Parteien-Regierungen wieder abgeschafft werden können. Was in Sachsen-Anhalt durchgeführt wird, ist ein weiterer himmelschreiender Skandal und ein neuerlicher Schlag für die Demokratie. (TPL)























