Fassungslos und betrübt zugleich hat der Berliner Künstler und Bürgerrechtler Ralph Boes mitgeteilt, dass seine Verfassungsbeschwerde gegen die Vernichtung seines Kunstwerkes „Artikel 20 GG in Gold auf Buche“ (siehe Bild oben) vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen worden ist. Damit ist die staatliche angeordnete Vernichtung des Artikels 20 – beziehungsweise des diesen symbolisierenden Kunstwerks, das diesen wichtigen und unterschätzten Artikel, der den Deutschen das Recht zum Widerstand verbrieft – nicht mehr abzuwenden. Diese fatale Symbolik betont auch Boes – und spricht von einem Vorgang, der den Kern der Demokratie berühre: „Kunst nimmt ja oft vorweg, was später in der Wirklichkeit geschieht. Denken wir nur an Orwells 1984. Wenn jetzt der Artikel 20 GG vernichtet wird, handelt es sich um ein Realbild zum Zustand unserer Republik“, so Boes.
Der Staat tritt gegen sich selber an
Die Stele „Artikel 20 GG in Gold auf Buche“ entstand 2018/19 auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin und wurde gemeinsam von und mit hunderten Bürgerinnen und Bürgern geschnitzt – ein echtes Beispiel für “Bürgerkunst” und organische Teilhabe. Anlass für die Schaffung und Aufstellung war ausgerechnet das damalige 70. Jubiläum des deutschen Grundgesetzes und das 30. Jubiläum des
Mauerfalls, die beide auf 2019 fielen. Boes‘ Skulptur wurde direkt an der Uferpromenade am Bundestag neben dem berühmten Kunstwerk „Grundgesetz ’49“ von Dani Karavan aufgestellt, das die Artikel 1 bis 19 zeigt, und nimmt auf dieses – beim Linksstaat natürlich wohlgelittene – Werk durch die Ergänzung um Artikel 20 inhaltlich Bezug.
Artikel 1 bis 19 enthalten die sogenannten Grund- und Menschenrechte – doch erst Artikel 20 beinhaltet die Prinzipien der Staatsstruktur („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat / Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus … / Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung … gebunden)” UND eben das besagte Widerstandsrecht: “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand…“. Und nun fehlt künftig ausgerechnet Artikel 20, der die demokratische, rechts- und sozialstaatliche Grundordnung unserer Republik enthält, den Politikern den erlaubten
Rahmen für ihr Wirken setzt, dem Volk die volle Souveränität („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) und allen Deutschen ein Recht zum Widerstand zuspricht, am Bundestag.
Vernichtung als “Tatwerkzeug”
Boes Versuch, diese Lücke zu schließen und sein Werk dauerhaft neben Karavans Werk an Ort und Stelle zu belassen, wurde vom Bundestag immer wieder abgelehnt. Eigentlich hätte sein Werk schon gar nicht aufgestellt werden dürfen, was der Künstler jedoch ignorierte und mit dem folgenden Grundsatz rechtfertigte: „Wenn die Politik sich nicht kümmert, ist es die AUFGABE DER BÜRGER,
für die Wiedererrichtung des Grundgesetzes einzutreten, auch – UND GERADE ! – wenn es den Politikern nicht passt!“. Indem Boes so “Artikel 20” am Bundestag ohne Genehmigung des Hohen Hauses errichtete, setzte er so – neben der kodifizierten Staatstruktur in Artikel 20 – die Selbstermächtigung der Bürger gegenüber einer immer mehr grundgesetzfernen Politik sinnfällig in Bild und Szene.
Die Bundestagsverwaltung sah das natürlich anders – und erkannte in der Aufrichtung der Stele eine angebliche „Gefährdung
der öffentlichen Ordnung“, weshalb das Kunstwerk nun als “Tatwerkzeug” vernichtet werden soll. Und das, obwohl Kunstvernichtung in Deutschland eine bedenkliche Tradition hat; wenn nun auch die zentrale Definition unserer Republik im Grundgesetz quasi vernichtet wird, markiert dies zugleich treffend den Zustand dieser “Unsere Demokratie”-Karikatur. Die Zeit läuft für Boes‘ Kunstwerk jedenfalls ab: Die Polizei teilte mit, dass sie die Stele „ab dem 09.03.2026“, also heute, vernichten wird. Appelle des Eigentümers der Stele – der von Boes mitinitiierte „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.“ – blieben ungehört und der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist nun ausgeschöpft. Alles was Boes noch tun kann, ist, bei der Bundestagspolizei die Herausgabe der Überreste des Kunstwerks – gleich ob Holzsplitter, Fragmente oder Asche – zu erbitten. Denn schließlich sind auch diese wieder ein Symbol: Diese Überresten sind kein Müll, sondern die gewissermaßen sinnträchtige, mit hoher Aussagekraft versehene Weitergestaltung des Kunstwerks „Artikel 20 GG in Gold auf Buche“ – sie zeigen nämlich, was dieser Staat von dessen Botschaft noch übrig lässt. (TPL)























