Wie nicht anders zu erwarten, bleiben die Stasi-Akten von Ex-Kanzlerin Angela Merkel der Öffentlichkeit auch weiterhin verborgen. Der frühere Berliner FDP-Politiker und Gründer der Good-Governance-Gewerkschaft, Marcel Luthe, scheiterte mit seiner Klage auf deren Herausgabe durch das Bundesarchiv vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Den entsprechenden Antrag hatte er bereits Anfang 2022 gestellt. Das Bundesarchiv hatte ihn mit der Begründung abgelehnt, es seien keine Unterlagen aufgefunden worden, die man Luthe „gemäß den §§ 32 und 22 Stasi-Unterlagen-Gesetz zur Verfügung stellen könnte“. Weil er sich mit dieser Standardfloskel nicht zufriedengeben wollte, zog er vor Gericht, wo er am Donnerstag unterlag.
Luthe hatte Einsicht in Unterlagen zu Merkels Engagement beim „Demokratischen Aufbruch“ während der Wendezeit, zu ihren Westreisen und einer Grenzkontrolle bei der Rückreise aus Polen 1981 sowie zu ihrer Tätigkeit als „FDJ-Sekretär für Agitation und Propaganda“ am Zentralinstitut für Physikalische Chemie. Der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier erklärt, Merkel habe auch als Agitprop-Sekretärin ihrer FDJ-Einheit keine so herausgehobene Stellung gehabt, dass sie zum damaligen Zeitpunkt eine Person der Zeitgeschichte gewesen wäre. Daher gebe es keinen Anspruch darauf, die Unterlagen einzusehen. Dass Personen der Zeitgeschichte nicht als solche geboren werden und eine ihr Leben prägende Vorgeschichte haben, scheint dem Gericht nicht bewusst oder egal zu sein. Was die anderen Themenkomplexe betrifft, hieß es, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die 1990 bereits aufgelöste Stasi noch Unterlagen zu Merkel beim „Demokratischen Aufbruch“ erstellt habe.
Geheimniskrämerei durch Stasi-Archiv
Der Vertreter des Stasi-Unterlagen-Archivs wollte in der mündlichen Verhandlung nicht verraten, ob es entsprechende Aktenfunde gibt. Was die Polenreise betrifft, wurde Merkel bei ihrer Rückkehr an der Grenze kontrolliert, wobei eine Zeitschrift und zwei Abzeichen der antikommunistischen polnischen Gewerkschaft Solidarność sowie zwei Fotos eines Solidarność-Denkmales in Gdingen gefunden wurden. Diese Gegenstände wurden zwar beschlagnahmt, Merkel durfte aber unbehelligt weiterreise, obwohl Solidarność damals das Feindbild schlechthin im ganzen Ostblock war. Dass man Merkel einfach so davonkommen ließ, ist äußerst ungewöhnlich. Auch dazu verweigerte der Archivvertreter, trotz hartnäckiger Fragen des Gerichts, jegliche Angabe.
Luthe Klage wurde letztlich pauschal abgeschmettert. Nicht einmal zur Anordnung einer vertraulichen Herausgabe der Akten, die es unabhängigen Richtern ermöglicht hätte, sich ein Bild zu machen, fand das Gericht sich bereit, das auf jegliche Nachforschungen verzichtete. Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Luthes Rechtsanwalt Marcel Templin zeigte sich von dem Urteil überrascht und kündigte an, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu prüfen. Luthe kündigte an, alle möglichen Rechtsmittel einzulegen und freue sich auf die Verhandlung in der nächsten Instanz. Es deutet jedoch nichts darauf hin, dass er dort mehr Erfolg haben wird. Auch hier halten die staatlichen Organe zusammen, und die Beziehungen, die Merkel möglicherweise zum DDR-Regime pflegte, unter dem sie ein äußerst komfortables Leben führte, werden auf unabsehbare Zeit im Dunkeln bleiben. (TPL)























