Die Grünen wollen nicht nur so viele Migranten wie nur möglich ins Land holen, sondern sie auch noch mit Quotenpolitik in einflussreiche Positionen bugsieren. In Berlin könnte diese Praxis verfassungswidrig sein. Dort hatten die Grünen 2021 unter der rot-rot-grünen Regierung ein „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“ verabschiedet. Dieses schreibt vor, dass Behörden bei der Besetzung öffentlicher Stellen „mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen müssen, wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht“. Das wären über 40 Prozent der Einwohner, was auch schon alles über Gegenwart und Zukunft der nur noch dem Namen nach deutschen Hauptstadt aussagt. Ferner verlangt das Gesetz, dass Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation gezielt angesprochen und „bei Einstellungen in besonderem Maße“ berücksichtigt werden sollen.
Treibende Kraft dahinter war der damalige grüne Justizsenator Dirk Behrendt. Seine aktuelle CDU-Nachfolgerin Felor Badenberg hat nun eine externe Kanzlei mit der Prüfung beauftragt, die zu dem Schluss kam, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstoßen könnte. Die Verfassung garantiere sowohl die sogenannte Bestenauslese – die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung – als auch das Verbot, Menschen wegen Merkmalen wie Herkunft, Ethnie oder Geschlecht zu bevorzugen oder zu benachteiligen.
Diskriminierung von Einheimischen zugunsten migrantischer Bewerber
Warum diese Prüfung erst jetzt erfolgte und warum wieder einmal eine externe Kanzlei nötig war, um das Offensichtliche festzustellen, ist nicht bekannt. Zudem war Behrendt bereits 2021 von seinen eigenen Beamten gewarnt worden, dass das Gesetz grundgesetzwidrig sei. Zuvor hatte Balenberg die Praxis der -natürlich ebenfalls grünen- Generalstaatsanwältin Margarete Koppers ausgesetzt, migrantische Bewerber zu bevorteilen. Es ist quasi das Antidot zu den Nürnberger Gesetzen.
Gegenüber dem „Spiegel“ erklärte Badenberg, sie unterstütze das Anliegen des Gesetzes. Gerade weil sie selbst eine Migrationsgeschichte habe, wisse sie, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen seien. Für staatliches Handeln gelte jedoch ein klarer Maßstab. Das Grundgesetz ist mein Kompass. Außerdem halte sie eine leistungsorientierte Auswahl für notwendig. Der öffentliche Dienst müsse sich an Eignung, Befähigung und Leistung orientieren. „Berlin muss die besten Köpfe gewinnen. Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle“, so Balenberg. Abgesehen davon, dass die besten Köpfe schon lange einen Bogen um das Shithole an der Spree machen, dessen völlig kaputtes Bildungssystem selbst auch keine mehr hervorbringt, zeigt dieses Gesetz, wie das Leistungsprinzip hier wieder einmal zugunsten irgendwelcher ideologisch motivierter Quotenregelungen außer Kraft gesetzt wird. In Berlin kommt es darauf schon nicht mehr an, in den Teilen des Landes, die zumindest noch halbwegs funktionieren, aber sehr wohl, weshalb solche Gesetze überall abgeschafft werden müssen. (TPL)























