Es reicht. Wenn man sich die Nachrichten der letzten Tage ansieht, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Rechtsstaat in diesem Land endgültig kapituliert hat: Zwei Jugendliche – und es waren nicht Paul und Peter- vergewaltigen mutmaßlich eine 17-Jährige- und dürfen abends schon wieder heim. Ein Iraker ballert elf Kugeln in ein Wohnhaus, gefährdet Dutzende – und spaziert trotz Vorstrafen und Geständnis frei rum.
In Böblingen folgte am späten Abend des 16. März 2026 eine 17-Jährige mit Freunden einem Konzertbesuch. Auf dem Gelände eines Flugplatzes drängten zwei „Jugendliche“ – 14 und 16 Jahre alt – das Mädchen in eine Toilettenkabine. Mindestens einer der beiden soll sich dort an ihr sexuell vergangen haben, bis Passanten die Situation beendeten. Die Polizei nahm die Tatverdächtigen vorläufig fest, stellte Ermittlungen wegen Vergewaltigung an – und setzte beide noch am selben Tag wieder auf freien Fuß. Die Begründung, die wieder einmal einen nur fassungslos zurücklässt: Es lägen keine ausreichenden Haftgründe vor. Keine Untersuchungshaft, obwohl ein schwerer Eingriff in die körperliche und seelische Unversehrtheit einer Jugendlichen vorliegt.
Nur wenige Tage zuvor, in der Nacht zum 14. März in Aachen: Gegen 2:15 Uhr feuert ein 28-jähriger Iraker elf Schüsse aus einer Schusswaffe auf ein bewohntes Mehrfamilienhaus ab. Die Geschosse durchschlagen Fenster, bohren sich in Decken, treffen eine Gasleitung. Zwölf Anwohner müssen mitten in der Nacht evakuiert werden – aus akuter Lebensgefahr. Der alkohol- und amphetaminisierte Mann wird unweit des Tatorts mit leerem Magazin festgenommen, gesteht die Tat. Motiv: Ein Instagram-Post eines Bewohners über die Kurdenfrage hatte ihm missfallen; er schoss gezielt auf Fenster mit historischen iranischen Flaggen. Der Mann war – wir kennen es bis zum Erbrechen – polizeibekannt – wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und sogar versuchten Totschlags. Das Ergebnis, der reine Wahnsinn: Haftbefehlsantrag abgelehnt, Gefahrengewahrsam abgelehnt. Der Schütze spaziert frei herum.
Es reicht. Diese beiden Fälle stehen exemplarisch für eine Entwicklung, die diese Land in einen migrantischen Gewalthotspott verwandelt hat. Ein mutmaßlicher Vergewaltiger (Jugendstrafrecht hin oder her) und ein Intensivtäter, der mit einer echten Schusswaffe ein Wohnhaus unter Beschuss nimmt, gefährdet Dutzende Leben – und beide kommen nach Stunden oder Tagen wieder frei. Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr?
Auch dieser dysfunktionale Staat hat immer noch die oberste Pflicht, seine Bürger vor gemeingefährlichen Tätern zu schützen. Es braucht eine Wende: sofortiger Migrationsstop, schnelle Urteile, tatsächliche Abschiebung bei ausreisepflichtigen Straftätern.
(SB)























