Die linken Manipulateure wurden vor Gericht maximal abgewatscht (Foto: Collage/Shutterstock)
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Schlappe für linksextreme Lügenplattform: Gerichtliches Aus für „Correctiv”-Märchenerzählung zu Potsdam

Das Berliner Landgericht hat einer Klage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy stattgegeben und der „Correctiv“-Lügengeschichte über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ von Potsdam damit endgültig den Todesstoß versetzt. Der teilweise staatlich finanzierten linken Lügenplattform ist es fortan untersagt, zu behaupten, es habe einen „‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“, gegeben; Huy habe vorgeschlagen, „Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‚wieder wegzunehmen‘“ und „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“.

Dies waren aber genau die zentralen Behauptungen, auf denen sich die ganze alberne Räuberpistole von „Correctiv“ stützte, die im Januar 2024 dazu führten, dass im ganzen Land hunderttausende Wichtigtuer der links-grünen „Zivilgesellschaft“ „gegen Rechts“, sprich: gegen die AfD auf die Straße gingen. „Correctiv“ hatte mit unlautersten Mitteln den Eindruck erweckt, im November 2023 hätten sich in einer Potsdamer Villa Rechtsradikale getroffen, um die Ausweisung deutscher Staatsbürger in riesigem Umfang zu erörtern. Es wurde sogar insinuiert, hier habe eine Neuauflage der Wannseekonferenz stattgefunden, auf der Nazi-Bürokraten 1942 die logistische Durchführung des Holocaust planten. Nichts davon traf auch nur im Entferntesten zu. Die gesamte Mainstream-Journaille und natürlich die Politik hatte diesen niederträchtigen Unsinn ohne jede eigene Recherche nachgebetet und tut es teilweise bis heute, obwohl mittlerweile mehrere Urteile gesprochen wurden, die das „Correctiv“-Lügenmärchen entlarvt hatten.

Letzter Strohhalm zerbrochen

Bei dem Verfahren in Berlin ging es um die Frage, ob einzelne Passagen davon als Meinungsäußerungen oder als Tatsachenbehauptungen zu bewerten sind. Bislang blieb „Correctiv“ noch der letzte Strohhalm, an der Geschichte festzuhalten, indem man sie als bloße Meinung deklarierte, obwohl der ganze Text eindeutig den Eindruck vermittelt, hier handele es sich um klar belegte Tatsachen. Das Berliner Gericht machte dem nun ein Ende. „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniels gab sich dann auch „sehr überrascht über das Urteil des Landgerichts Berlin, insbesondere im Vergleich zum klar gewonnenen Verfahren in Hamburg“. Dennoch behauptete er: „Der unbestrittene Faktenkern unserer Recherche wurde nicht angegriffen, lediglich zwei journalistische Wertungen“. Dies ist eine weitere dreiste Tatsachenverdrehung, ohne die man bei dieser Propagandaschleuder offenbar einfach nicht auskommt. Was das Urteil, das allerdings noch nicht rechtkräftig ist, in Wahrheit bedeutet, stellte Ralf Höcker klar, dessen Kanzlei Huy vertritt. Er sprach von einer „Komplettniederlage für Correctiv in Sachen der Potsdam-Legende!“ „Correctiv“ habe sich „nach allen gerichtlichen Niederlagen bislang stets darauf zurückgezogen, immerhin die Kernaussagen des Berichts zum Potsdamtreffen seien nie verboten worden“. Damit sei jetzt Schluss.

Das Konstrukt vom angeblichen „Deportations-Geheimtreffen“ sei mit dem Berliner Urteil „endgültig in sich zusammengestürzt“. Damit müsse nun auch endlich Schluss sein „mit der öffentlichen Förderung dieser Fake-News-Bude“. Unseriös arbeitende Aktivisten, die Hunderttausende in die Irre führen und sie „mit einer konstruierten Quatsch-Geschichte „gegen Rechts“ auf die Straße treiben“, dürften nicht mit Steuergeldern alimentiert werden. Dem ist eigentlich nicht mehr hinzuzufügen, außer, dass man zumindest den zwangsgebührenfinanzierten ÖRR dazu zwingen müsste, zur besten Sendezeit endlich eine Richtigstellung dieser ungeheuerlichen Lüge zu bringen, die man jahrelang wiederholt hat und bei der es sich um den wohl größten Medienskandal der bundesdeutschen Geschichte handelt. (TPL)

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