Rüstungsboom dank Ukrainekrieg - und die, die darüber entscheiden, können im Stillen mitprofitieren (Foto:U.S. Army/Public DomainWikicommons)
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Meldepflicht bei Rheinmetall-Aktien erst ab 3,5 Milliarden Euro: Deutsche Abgeordnete machen sich die Taschen voll beim Rüstungsboom

Die neue deutsche Kriegslust beschert Rüstungskonzernen wie Rheinmetall immer neue Rekordumsätze. Im laufenden Jahr rechnet man mit einer Steigerung um 40 Prozent auf 14 Milliarden Euro – und zwar wegen der „angespannten sicherheitspolitischen Lage“. 2025 stieg der Umsatz des Unternehmens um 29 Prozent auf 9,9 Milliarden Euro, das operative Ergebnis um 33 Prozent auf 1,84 Milliarden Euro, die Dividende beträgt 11,50 Euro pro Aktie. Der Auftragsbestand könnte sich in diesem Jahr auf 135 Milliarden Euro mehr als verdoppeln.
Auf die Frage der „Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung“ (OAZ), ob die Vertreter der Bundesregierung, die im Nationalen Sicherheitsrat sitzen und damit über Waffenlieferungen und die Position Deutschlands in den globalen Krisenherden entscheiden, Aktien von Rheinmetall oder anderen Rüstungsunternehmen besitzen, erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius, ein entsprechender Aktienbesitz sei ihm „nicht bekannt“. Dieselbe Antwort kam aus dem Auswärtigen Amt sowie dem Verteidigungs-, Finanz- und Entwicklungsministerium. Ein klares Ja oder Nein über den Aktienbesitz der jeweiligen Minister kam von keiner Seite. Lediglich der Sprecher des Digitalministeriums, ließ sich zu gleich zwei Sätzen bewegen, nämlich: „Ich habe diesbezüglich nichts mitzuteilen. Der Minister hält sich an die gesetzlichen Vorgaben“. Zuvor bat er allerdings um die Wiederholung der Frage.

Diese ist durchaus berechtigt, da sich die Möglichkeit, durch Insiderwissen über streng geheime Informationen finanzielle Vorteile zu verschaffen, aufdrängt – umso mehr, da die gesetzlichen Vorgaben, an die der Digitalminister sich laut seinem Sprecher hält, im Grunde lächerlich sind. Laut deutschem Abgeordnetengesetz müssen Unternehmensbeteiligungen erst ab einer Schwelle von fünf Prozent gemeldet werden. Dies entspräche bei einem Unternehmen mit dem Börsenwert von Rheinmetall einem Aktienpaket im Wert von rund 3,5 Milliarden Euro!

Transparenz Fehlanzeige

Bundesminister müssen bei ihrem Amtsantritt zwar Beteiligungen offenlegen, es gibt jedoch keine laufende Meldepflicht für einzelne Aktiengeschäfte. Selbst in den in solchen Angelegenheiten gemeinhin als wesentlicher großzügiger geltenden USA gilt seit 2012 ein Gesetz, das Kongressmitglieder und Minister verpflichtet, sämtliche Aktiengeschäfte über 1.000 Dollar innerhalb von 45 Tagen öffentlich zu melden. Mit der Frage konfrontiert, ob sich eine ähnliche Regelung nicht auch für Deutschland anbiete, entgegnete Kornelius: „Der Bundeskanzler hält sich an die hier in Deutschland herrschenden Gesetze und nicht an die amerikanischen Gesetze“. Bei der „OAZ“ dürfe man gern darüber spekulieren. „Aber wir werden das nicht tun“. Der frühere „Süddeutsche Zeitung“-Journalist Kornelius hat den arroganten Duktus seines neuen Herrn also bereits voll verinnerlicht.

Wenn es um die eigene Transparenz geht, ist die politische Kaste auch wieder einmal sehr großzügig zu sich, während sie sich zugleich bemüht, den gläsernen Bürger zu schaffen, dessen finanzielle Transaktionen durch Digitalwährungen und die immer stärkere Limitierung von Bargeldzahlungen immer leichter nachverfolgbar gemacht werden. Angesichts des totalen moralischen Bankrotts dieser Kaste und ihrer Bemühungen, den völlig sinnlosen und militärisch nicht gewinnbaren Ukraine-Krieg möglichst bis ultimo zu verlängern, ist es mehr als naheliegend, dass manche Minister ihren exklusiven Wissensstand zur persönlichen Bereicherung nutzen. Aber diese Gesetzeslücke wird garantiert nicht geschlossen. (TPL)

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