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Sieg für Behrendt: Anklage wegen LGBTQ-Kritik geplatzt

Das Landgericht Braunschweig hat die Anklage gegen AfD-Politikerin Vanessa Behrendt wegen ihrer scharfen LGBTQ-Kritik abgeschmettert.

Vanessa Behrendt, die 42-jährige AfD-Landtagsabgeordnete aus Niedersachsen und dortige familien- und frauenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, hat erneut bewiesen, dass sie sich nicht einschüchtern lässt. Die Göttinger Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2026 Anklage gegen sie erhoben – unter anderem wegen Volksverhetzung, Beleidigung und gefährdendem Verbreiten personenbezogener Daten. Auslöser waren mehrere deutliche Posts auf der Plattform X, in denen Behrendt die Regenbogenfahne scharf kritisierte.

In einem der Beiträge schrieb sie, die Flagge stehe für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ und für „die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda“. Sie sprach vom „Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität“, vom sogenannten „Original Play“, bei dem fremde Männer mit Kindergartenkindern „kuscheln“ und „rangeln“, sowie von Pubertätsblockern, Hormontherapien und irreversiblen Operationen an Minderjährigen. In einem weiteren Post kündigte sie an, dem „Regenbogenregime“ den Kampf anzusagen und „niemals“ zuzulassen, dass „perverse Psychopathen unseren Kindern nähern“. Nach einer Anzeige eines bekennenden Pädophilen soll sie zudem dessen Adresse veröffentlicht haben.

Diese Äußerungen tauchten sogar im Gutachten des niedersächsischen Verfassungsschutzes auf, mit dem die Landes-AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft werden sollte – eine Einstufung, die der Geheimdienst später bis zum Gerichtsurteil wieder zurücknahm.

Das Landgericht Braunschweig hat die politisch motivierte Anklage nun deutlich zurückgewiesen. In einem Schreiben an Behrendts Anwalt teilte das Gericht mit, es sei „derzeit nicht zu erwarten, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt“. Die Vorwürfe seien rechtlich nicht tragfähig. Insbesondere der Tweet zur Regenbogenfahne richte sich nicht pauschal gegen Menschen, sondern lediglich gegen eine „abzulehnende Weltanschauung“. Damit fehle die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Eine ausführliche inhaltliche Prüfung der Positionen Behrendts stehe zwar noch aus, doch bereits jetzt sei klar: Die Staatsanwaltschaft habe keine überzeugenden rechtlichen Ausführungen geliefert.

Vanessa Behrendt wertete die Entscheidung als „gutes Zeichen“. Gegenüber dem Portal Nius erklärte sie: „Das Landgericht macht die politisch motivierte Schikane der Göttinger Staatsanwaltschaft nicht mit. Einmal mehr zeigt sich, dass diese Behörde keine neutrale Instanz ist, sondern unliebsame Stimmen zum Schweigen bringen will.“ Sie sehe die Anklage als Versuch, kritische Oppositionelle durch langwierige Verfahren zu zermürben und öffentlich zu diskreditieren.

Der Fall wirft ein grelles Licht auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland. Wer heute den Schutz von Kindern vor frühsexualisierender Ideologie, vor irreversiblen medizinischen Eingriffen und vor der Vermischung von Homosexualität mit pädophilen Tendenzen in Teilen der queeren Szene thematisiert, riskiert Strafverfolgung. Statt sachlicher Auseinandersetzung setzt man auf Einschüchterung durch die Justiz. Dass ein Gericht dieser Strategie nun einen Riegel vorschiebt, ist ein kleiner, aber wichtiger Sieg für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

(SB)

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