In der zweiten Lesung des AfD-Gesetzentwurfs zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Asylbereich hat die Fraktion im Thüringer Landtag ein Grundprinzip des Rechtsstaats in den Mittelpunkt gerückt. Die Devise: Recht gilt für alle – oder es gilt für niemanden! Der migrationspolitische Sprecher Daniel Haseloff kritisierte Kirchenasyl und die Härtefallkommission als System, in dem nichtstaatliche Akteure faktisch mitentscheiden, ob staatliche Abschiebungs- oder Ausreisebeschlüsse umgesetzt werden. Intransparente Verfahren, fehlende Nachvollziehbarkeit und der schleichende Bedeutungsverlust staatlicher Institutionen seien die Folge. Wer Tradition oder Einzelfälle als Rechtfertigung anführe, verkenne das Kernproblem: Ein Rechtsstaat, der Ausnahmen duldet, untergräbt sich selbst.
Die Praxis, bei der Kirchengemeinden ausreisepflichtige Personen vorübergehend in kirchlichen Räumen aufnehmen, hat keine gesetzliche Grundlage im deutschen Recht. Seit 2015 gibt es lediglich eine Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen, wonach Fälle gemeldet und mit einer Härtefallbegründung versehen werden sollen. Behörden sind auf freiwillige Mitwirkung angewiesen. Dadurch entsteht eine de-facto-Privilegierung: Private Unterbringung kann staatliche Entscheidungen suspendieren, ohne dass die Kirchen hierzu legitimiert wären. Bundesweit befanden sich 2025 insgesamt 2.254 Personen im Kirchenasyl – ein Rückgang zu den Vorjahren, aber weiterhin ein signifikanter Faktor, der Abschiebungen in vielen Fällen verzögert oder verhindert.
Härtefallkommission in der Kritik
Die Thüringer Härtefallkommission, geregelt durch die Härtefallverordnung von 2005 (zuletzt geändert 2024), arbeitet ähnlich problematisch. Mitglieder bringen Fälle selbst ein und entscheiden zugleich darüber – eine Rollenvermischung, die gegen unparteiische Entscheidungsgrundsätze verstößt. Im Gegensatz zu Kommissionen in anderen Ländern veröffentlicht sie keine Jahresberichte mit Fallzahlen. Das schafft Intransparenz und untergräbt Gleichbehandlung.
Der Entwurf der AfD vom Januar 2026 sieht konkrete Regelungen vor – vor allem die Aufhebung der Thüringer Härtefallverordnung.
Kirchenasyl wird klar als „vorübergehende freiwillige Aufnahme“ definiert – ohne Sonderstatus. Kirchengemeinden müssen dem Landesverwaltungsamt unverzüglich (spätestens binnen einer Woche) Ort und Aufnahme melden. Behörden erhalten Auskunfts- und Betretungsrechte zur Kontrolle; für Abschiebungen ist richterliche Anordnung vorgesehen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung durch das Land, bei Verstoß gegen die Meldepflicht drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Damit sollen Kirchen wie jeder andere private Träger behandelt werden. Der Staat behält die volle Durchsetzungshoheit.
Gegen Parallelstrukturen
Haseloff fasste die AfD-Position zusammen: „Wir brauchen klare Verhältnisse: Recht muss für alle gelten. Deshalb fordern wir die Abschaffung der Härtefallkommission. Entscheidungen müssen transparent, nachvollziehbar und allein auf Grundlage geltender Gesetze getroffen werden. Kirchen dürfen helfen – aber sie dürfen nicht darüber entscheiden, ob staatliche Beschlüsse umgesetzt werden. Unser Ziel ist ein Rechtsstaat, der konsequent handelt, Vertrauen schafft und keine Parallelstrukturen duldet.“ Vollzugsdefizite im Asyl- und Aufenthaltsrecht begünstigten Missbrauch und strategische Rechtsumgehung, so Haseloff, und Parallelstrukturen schwächten die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz.
Der Entwurf schafft daher keine neuen Verbote für humanitäre Hilfe, sondern stellt sicher, dass diese nicht zu einem rechtsfreien Raum wird. In anderen Bundesländern und auf Bundesebene gibt es vergleichbare Debatten – die AfD in Thüringen setzt nun ein klares Zeichen für einen starken, einheitlichen Rechtsstaat. Mit diesem Vorstoß fordert die AfD-Fraktion nicht weniger als die Rückkehr zu klaren Verhältnissen: Staatliche Entscheidungen müssen gelten – ohne Ausnahmen, die den Rechtsstaat selbst aushöhlen! (TPL)























