In Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Flucht und Integration (kurz Fluchtministerium) eine renommierte Strafverteidigerin für die Beratung von Zeugen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum Terroranschlag von Solingen engagiert. Bei dem Attentat am 23. August 2024 tötete der syrische Dschihadist Issa al Hasan drei Menschen. Im Mittelpunkt des PUA stehen unter anderem die gescheiterte Abschiebung des Täters nach Bulgarien etwa ein Jahr zuvor sowie das Krisenmanagement der damaligen grünen Ministerin Josefine Paul. Das Ministerium beauftragte die promovierte Anwältin Franziska Lieb aus der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger. Lieb betreut die Mehrheit der Zeugen aus dem Ressort und berät sie zu ihren Rechten und Pflichten vor dem Ausschuss.
Das Ministerium begründet laut “Focus” die Maßnahme mit der gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden. Die Zeugen können den Beistand freiwillig in Anspruch nehmen und den Rechtsbeistand selbst wählen. Im Gegensatz dazu verzichtete das Landesinnenministerium auf eine vergleichbare externe Beratung für seine Zeugen. Die Kosten für die Tätigkeit der Anwältin bewegen sich laut Ministeriumsangaben in einer Spanne von 50.000 bis zu 221.000 Euro. Exakte Vertragsdetails und Vergütungsmodalitäten werden jedoch nicht offengelegt.
“Mögliche Steuerverschwendung”
Das Ministerium beruft sich dabei auf Vergaberecht, Vertrags- und Datenschutz sowie auf Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei. Staatssekretär Lorenz Bahr (Grüne) bestätigte diese Haltung noch am 5. März 2026.Die Opposition, insbesondere die SPD, übt scharfe Kritik. Fraktionsvize Lisa Kapteinat sprach von möglicher Steuerverschwendung und warf der schwarz-grünen Landesregierung vor, die teure Kanzlei möglicherweise nicht nur zur Unterstützung der einzelnen Zeugen, sondern zur Koordinierung und zum Schutz der ehemaligen Hausspitze engagiert zu haben. Besonders kritisch sieht sie die Mehrfachvertretung: Ein und dieselbe Anwältin berate und vertrete nahezu alle Zeugen des Ministeriums in ein und demselben Verfahren.
Dies lasse Zweifel an der Unabhängigkeit der Beratung aufkommen. Kapteinat forderte eine vollständige Offenlegung der exakten Kosten und ein Ende der „Taschenspielertricks“ bei der Informationspolitik.Das Fluchtministerium betonte hingegen, dass die Zeugenberatung rein fürsorglich sei und die Wahl des Beistands frei erfolge. Bisherige Anfragen der Opposition zu den Kosten seien nur schrittweise und unter Druck beantwortet worden. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Umgang der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit den Aufarbeitung des Solingen-Attentats. Während die Opposition Transparenz und sparsameren Umgang mit Steuergeldern fordert, verteidigt das Ministerium die Maßnahme als notwendigen Schutz für die aussagenden Beamten in einem hochpolitischen Untersuchungsausschuss. (TPL)























