Der ehemalige FDP-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus und Gründer der Good-Governance-Gewerkschaft ist mit dem Versuch gescheitert, als Autor eines Sachbuchs zum Thema die vollständige Herausgabe aller Stasi-Unterlagen zu Angela Merkel vor dem Verwaltungsgericht Berlin zu erstreiten. Das Gericht entschied am 26. März 2026, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für einen solchen Anspruch “nicht vorliegen”. Merkel wird damit auch weiterhin geschützt von deutschen Gerichten, die ihre dubiose Rolle in der DDR nicht der deutschen Öffentlichkeit zugemutet sehen wollen.
Luthe wollte die Unterlagen für ein Buchprojekt über das Zusammenspiel von DDR-Institutionen nutzen. Das Bundesarchiv hatte die Existenz “herausgabefähiger Akten“ bestritten. Das Berliner Gericht verwies nun auf das Stasi-Unterlagengesetz, das den Zugang zu den Unterlagen bewusst nicht uneingeschränkt gewährt, sondern an klare Bedingungen knüpft. Ziel des Gesetzes sei ein Ausgleich zwischen dem “Persönlichkeitsrecht der Betroffenen” und dem öffentlichen Interesse an der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit. Grundsätzlich ist Forschung zu Stasi-Tätigkeiten möglich. Bei noch lebenden Personen gilt jedoch eine enge Regelung: Ein erweiterter Zugang besteht nur, wenn die Betroffene Mitarbeiterin oder Begünstigte der Staatssicherheit war oder wenn die Unterlagen sie als Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin in ihrer politischen Funktion betreffen.
Beim Klassenfeind Karriere gemacht
Diese Voraussetzungen sah das Gericht im Fall Merkel als nicht erfüllt an. Das ist mehr als befremdlich – denn während für Privatpersonen diese vorzunehmende Rechtsgüterabwägung im Zweifel berechtigterweise eher zugunsten der “Betroffenen” ausfallen mag, liegt es auf der Hand, dass das öffentliche Interesse bei Politikern überwiegt. Und das erst recht, wenn es um eine 16-jährige Bundeskanzlerin geht, die ohne Zweifel als katastrophalste politische Figur seit Adolf Hitler in die Geschichte gehen wird und Deutschland mit ihrer verbrecherischen Migrationspolitik demographisch den unvermeidlichen Todesstoß versetzt hat. Schon angesichts dieser Brisanz müssten etwaige Zurückhaltungsansprüche Merkels generell für unbedeutend erklärt werden. Vielmehr müsste der Forschung schon lange jeder erdenkliche Zugang zu Dokumenten erlaubt worden sein, die möglicherweise Hinweise oder Aufschluss dazu geben können, ob und inwiefern Merkels in vielerlei Hinsicht auf die Zerstörung der alten Bundesrepublik und die Zerrüttung ihrer Gesellschaft ausgerichtete Politik als Bundeskanzlerin Ursprung und Motiv bereits in jenen Jahren hat, da sie in der DDR an privilegierter Stelle wirkte.
Merkel diente dort erst als FDP-Agitpropsekretärin, dann als Wissenschaftlerin einem Regime, das eben jene Bundesrepublik als Klassenfeind betrachtete, die sie später mit grüner Klima- und Energiesabotage, Grenzöffnungsterror und bis heute anhaltender maximaler gesellschaftlicher Spaltung an den Abgrund führen sollte. Merkels Stasi-Akte könnte hier neue Erkenntnisse bringen und zu einer Neubewertung dessen führen, was diese Frau in der DDR eigentlich getrieben hat, wie sehr sie jene “glühende Kommunistin” war, als die sie Oskar Lafontaine 2008 bezeichnete – und vor allem, wie politisch linientreu und loyal zur SED-Diktatur diese Unperson in Wahrheit war, die Ende 2024 mit ihrem biographischen Bestseller “Freiheit” ein ganzes Volk verhöhnte.
Dubiose Vergangenheit
Außerdem könnten die Stasi-Akten Merkels Entscheidung Kohls, Merkel 1994 als Quoten-Frau und -Ossi in die Bundesregierung zu berufen und ihr den Aufstieg in der Union zu ebnen, womöglich als noch schlimmeres Verhängnis erscheinen lassen, als es bislang schon gemeinhin von zeitgenössischen Beobachtern rezipiert wird. Doch daraus wird vorerst weiterhin nichts – denn statt dieses Aufklärungsinteresse zu würdigen, warfen sich die Berliner Verwaltungsrichter zu Gatekeepern und Siegelbewahrer des Stasi-Erbes der Ex-Kanzlerin auf: Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Stasi Merkel zielgerichtet begünstigt habe, und die bekanntgewordene bloße Genehmigung von Reisen nach Polen – etwa ins sozialistische Ausland – sei in der DDR “weit verbreitet” gewesen und stelle “keine besondere Bevorzugung” dar. Zum relevanten Zeitpunkt der Aktenführung sei Merkel zudem noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin gewesen; erst Anfang Februar 1990 sei sie Pressesprecherin der Oppositionsgruppe „Demokratischer Aufbruch“ und im April 1990 dann stellvertretende Regierungssprecherin der DDR geworden, doch da sei die Stasi bereits in der Abwicklung gewesen. Das alles riecht streng nach Täterschutz – denn Historiker und Autoren wie Luthe wollen Merkels Stasi-Unterlagen ja gerade deshalb sichten, um zu recherchieren, ob sie damals eben doch schon eine andere Rolle im dortigen System spielte als bislang bekannt.
Entsprechende Behauptungen oder Indizien sind nämlich nicht aus der Luft gegriffen, sondern schon lange Gegenstand intensiver Forschung. 2019 legte der Historiker Hubertus Knabe einen umfangreichen Recherchebericht vor; dieser zeigte zwar die Haltlosigkeit von Beschuldigungen, Merkel sei Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) der Stasi gewesen; doch er wies nach, dass es ein auffälliges Interesse der SED-Mächtigen an Merkel gab, die im besonderen Interesse der Stasi stand und der nicht etwa als mutmaßliche Oppositionelle misstraut wurde, sondern die im Gegenteil wohl für besonders zuverlässig gehalten und daher immer wieder mit Anwerbungsversuchen umgarnt wurde.
Wer nichts zu verbergen hat…
Weshalb Merkel für den Staat eine solche Person von besonderem Interesse war, ist unklar und kann nicht über die Prominenz ihres Vaters Horst Kasner in der DDR erklärt werden, jenes Theologen, der als Schöpfer des Konzepts der “Kirche im Sozialismus” keineswegs ein Systemkritiker oder Dissident, sondern eher ein wohlgelittener Kirchenfunktionär war. Wer diese und zahlreiche anderen Ungereimtheiten, losen Fäden und offenen Fragen über Merkels Vergangenheit zu Antworten und Schlussfolgerungen verwoben sehen mag, dem sei unbedingt die exzellente Merkel-Biographie “Die Kanzlerin, die aus der Kälte kam”, herausgegeben von Ansage!-Autor Gerold Keefer, zur Lektüre anempfohlen.
Bleibt am Ende die Frage, wieso Merkel selbst sich mit Händen und Füßen gegen die Veröffentlichung ihrer Stasi-Unterlagen sträubt. Ihre Kritiker und alle jene, die ihr Wirken von Beginn an für verschlagen, unaufrichtig und rein machtopportunistisch-nihilistisch hielten, könnte sie – wenn sie nichts zu verbergen hätte – mit einer Offenlegung doch ganz problemlos zum Verstummen bringen. Dass sie mauert und dass bislang noch alle Versuche, diese freizuklagen, vor ihr ergebenen deutschen Gerichten konsequent gescheitert sind, nährt den Verdacht, dass hier tatsächlich etwas verheimlicht werden soll. Und: Es lässt Mutmaßungen über Merkels fatale und vollumfassend ausgeführte Rolle in der Bundesrepublik mehr als begründet erscheinen, die womöglich einem alten Versprechen, Auftrag oder einer persönlichen Berufung folgte. (OG)























