Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant mal wieder eine deutliche Verschärfung des Jugendschutzes: Das „begleitete Trinken“ für 14- und 15-Jährige soll aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) gestrichen werden. Ein Referentenentwurf aus ihrem Haus sieht vor, die langjährige Ausnahmeregelung zu kippen, die Jugendlichen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person den Kauf und Verzehr von Bier, Wein, Sekt und Mischgetränken erlaubt. Zuerst hatte das Nachrichtenportal „Politico“ darüber berichtet. Das Ministerium bestätigte den Entwurf, der sich derzeit in der Abstimmung mit Ländern und Verbänden befindet.
Die aktuelle Regelung in § 9 JuSchG stammt noch aus den 1950er-Jahren. Sie erlaubt 14-Jährigen unter Aufsicht der Eltern in Gaststätten, Supermärkten oder auf Festen Alkohol zu trinken. Viele Familien nutzen sie als „Einstieg“ in den kontrollierten Umgang mit Alkohol. Prien und ihr Ministerium halten das jedoch für veraltet. „Jeder Alkoholkonsum schadet. Erst recht in der Lebensphase, in der Gehirn und Körper sich noch entwickeln“, hatte die Ministerin bereits früher betont. Der Entwurf begründet die Abschaffung mit dem Ziel, das „zunehmende Problem der Suchtabhängigkeit ernst zu nehmen“. Mögliche Folgen reichten von Gesundheitsgefährdung über gesteigerte Gewaltbereitschaft bis hin zu Verwahrlosung. Begleitetes Trinken habe keinen erzieherischen Nutzen, sondern fördere eher riskante Konsummuster. Die Initiative ist keine Überraschung. Bereits im Juni 2025 hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) einstimmig ein Verbot gefordert. Im September 2025 folgte der Bundesrat mit großer Mehrheit einer Entschließung von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
Aber Hauptsache Cannabis bleibt legal
Die Länderkammer forderte die Bundesregierung auf, die Ausnahmeregelung ersatzlos zu streichen. Studien belegten, dass früher Alkoholkonsum in der Pubertät – einer besonders vulnerablen Phase der Gehirnreifung – späteren riskanten Konsum und Abhängigkeitserkrankungen begünstige. Eine Strategie zur Verhältnisprävention soll ergänzend erarbeitet werden. Die geplante Änderung ist dabei Teil eines größeren Pakets: dem Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG). Neben dem Jugendschutz enthält der Entwurf die „inklusive Lösung“ für die Eingliederungshilfe junger Menschen mit Behinderungen, neue Angebote wie Bildungsassistenz und weitere präventive Maßnahmen. Die Reform soll bis Ende 2026 vom Bundestag verabschiedet werden und 2028 in Kraft treten.
So sehr man diesen Schritt mit dem „Wandel” von der liberalen „Erziehungsregel“ hin zu konsequentem Schutz vor „Alltagssüchten“ begründen mag: Für ein Staat, der gleichzeitig Cannabis legalisiert und dem der Zugriff auf immer mehr gesellschaftliche Bereiche ohnehin entgleitet, ist dies ein weiteres Beispiel für Aktionismus. Der könnte zudem das genaue Gegenteil bewirken: Denn selbstverständlich finden Jugendliche auch weiter Mittel und Wege zu trinken – bloß dann eben nicht mehr im verantwortungsvollen Umfeld, sondern allein und unbemerkt. Dasselbe gilt auch für Social Media. Abzuwarten bleibt auch, ob Gastronomie und Elternverbände Widerstand leisten werden. (TPL)























