Ein Riesen-Hoax und Munition für eine dreckige Kampagne linker NGOs (Foto: IMAGO)
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Wegen Fernandes-Deepfake-Legende: Schonungslose Abrechnung von Rechtsanwalt Carsten Brennecke mit dem “Spiegel”

Der über seine Social-Media-Reichweite bundesweit bekannte Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der renommierten Kölner Medienkanzlei Höcker wirft dem Lügel – gemeint ist natürlich das früher einmal als “Nachrichtenmagazin” bekannte, heutige linksextreme Revolver- und Kampagnenblatt “Spiegel” – vor, mit einer bewusst irreführenden Berichterstattung über Collien Fernandes und ihren Ex-Mann Christian Ulmen eine Kampagne zur Verschärfung des Strafrechts zu befeuern. In einem Gastbeitrag für die “Berliner Zeitung” legt Brennecke schlüssig dar, dass das Magazin den falschen Eindruck erweckt habe, Fernandes habe Ulmen vorgeworfen, sexuelle Deepfakes von ihr hergestellt und verbreitet zu haben. Tatsächlich habe Fernandes diesen konkreten Verdacht nie geäußert.

Brennecke vergleicht die “Spiegel”-Darstellung mit der inzwischen verbotenen “Correctiv”-Legende zum sogenannten “Potsdam-Treffen”, bei der fälschlich Ausweisungspläne gegen deutsche Staatsbürger behauptet wurden; auch hier wurde nun wieder eine Geschichte „aufgebauscht“, um politische Forderungen zu munitionieren, so der Anwalt. Zeitgleich mit der Berichterstattung habe SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Vorschläge zur Schließung „vermeintlicher Strafbarkeitslücken“ bei Deepfakes präsentiert. Diese Lücken existieren jedoch in Wahrheit gar nicht, betont Brennecke: Das Verbreiten sexueller Deepfakes, die den Eindruck erwecken, die abgebildete Person habe sich freiwillig so darstellen lassen, ist bereits heute als öffentliche Verleumdung nach Paragraph 187 StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

Versuch einseitiger Politaktivisten, die Gesetzgebung zu kapern

Die hochsuspekte zeitliche Abstimmung zwischen der “Spiegel”-Veröffentlichung zum Thema, Hubigs aus dem Hut gezauberten Gesetzesentwurf (der bezeichnenderweise von der linksextremen NGO “Hate Aid“ stammte) und der Unterstützung durch eben “Hate Aid“ & Co. deutet für Brennecke auf eine koordinierte Kampagne hin: Linke Journalisten und Interessengruppen versuchten mit sachfremden Argumenten, ihnen genehme Gesetzesverschärfungen durchzusetzen. Im Unterschied zu “Correctiv” beschränke sich der “Spiegel” dabei allerdings nicht nur darauf, Demonstrationen zu provozieren, sondern liefere zeitgleich die gewünschten politischen Reaktionen aus dem Bundesjustizministerium. Zusätzlich nutze “Hate Aid” die Debatte, um sich gegen geplante Mittelkürzungen zu wehren.

Brennecke erkennt darin zu Recht den Versuch einseitiger Politaktivisten, sich noch mehr Pfründe und Alimentierenden aus Steuermitteln zu sichern – obwohl gute Gründe für Kürzungen oder am besten gar die vollständige Streichung dieser Förderung sprechen. Der Jurist warnt die CDU eindinglich davor, sich von dieser Kampagne instrumentalisieren zu lassen, schon deshalb, weil die vorgeschlagenen Strafrechtsverschärfungen weitgehend überschießend und unnötig seien. Wenn Gesetzesnovellen diskutiert würden  sollten diese in Ruhe geprüft und nicht blind durchgewunken werden. (TPL)

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