Wer braucht schon Privatjets, wenn er die Luftwaffe kommandiert? Verteidigungsminister Boris Pistorius mit Ehefrau Julia Schwanholz: Über Japan nach Australien in den Urlaub (Foto:Imago)
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Natürlich keine Konsequenzen für Pistorius nach privatem Flugbereitschafts-Shuttleservice in die Ferien samt Ehefrau

Das Amt des Verteidigungsministers scheint eine besondere Verlockung darzustellen, Berufliches und Privates zu verbinden. Nachdem seine Vorgängerin Christine Lambrecht die Flugbereitschaft der Bundeswehr bereits nutzte, um direkt im Anschluss an dienstliche Verpflichtungen in den Urlaub weiterzureisen, hat nun auch Boris Pistorius die Gelegenheit ergriffen, unmittelbar nach seiner aktuellen Dienstreise nach Japan, Singapur und Australien in den Osterurlaub zu starten, den er in Australien verbringt. Und wie Lambrecht einst ihren Sohn im Regierungsflieger mitnahm, wurde Pistorius von seiner Gattin begleitet – allerdings nur bis Japan, wie das Verteidigungsministerium versicherte.

Ob sie ihrem Mann nach Australien folgt, ist derzeit nicht bekannt. Die Rückreise erfolge mit einem privat finanzierten Linienflug, hieß es weiter. Für den Flug werde ein Eigenanteil von 100 Prozent berechnet, so das Ministerium. Nach welchem Tarif diese Berechnung erfolgt, wurde nicht ausgeführt. „Die Flugkostenberechnung für derartige Mitflüge erfolgt durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw). Die Berechnung erfolgt Distanz-abhängig, also pro geflogenem Flugkilometer. Der Berechnungsschlüssel basiert auf einer Analyse der marktüblichen Flugpreise.

Wie war das damals bei Christine Lambrecht mit Sylt?

Er werde außerdem regelmäßig aktualisiert und gelte “für alle mitfliegenden Personen gleichermaßen“, wurde auf Anfrage mitgeteilt. Soso! Auch bei Lambrecht war es vor vier Jahren der Osterurlaub, allerdings auf Sylt, den sie im Anschluss an einen Truppenbesuch in Schleswig-Holstein absolvierte, der sie in Schwierigkeiten brachte, da ihr mitreisender Sohn den Flug auf seinem Instagram-Account dokumentiert hatte. Damals war der Verdacht aufgekommen, der ganze Truppenbesuch sei so gelegt worden, dass danach ein möglichst bequemer Urlaubsstart stattfinden

konnte. Das Verteidigungsministerium erwies sich damals als wenig auskunftsfreudig. Der „Tagesspiegel“ musste die entsprechenden Informationen durch mehrere Instanzen freiklagen, da Lambrecht den Fall bis zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht durchfocht. Ob bei Pistorius alles mit rechten Dingen zuging, bleibt abzuwarten, der Drang von Verteidigungsministern, ihren Urlaubsantritt mit Dienstreisen zu verbinden, ist jedenfalls ungebrochen. (TPL)

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