Paul geht gegen die Demokratieperversion in Ludwigshafen vor (Foto:ScreenshotYoutube)
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Klage gegen Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Joachim Paul wehrt sich mit nächster Klage

Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul aus Rheinland-Pfalz wehrt sich konsequent gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen. Im September 2025 hatte der Wahlausschuss der Stadt ihn auf Basis von Verfassungsschutz-Auskünften nicht zur Wahl zugelassen. Der AfD wurde dadurch die Möglichkeit genommen, rechtzeitig einen Ersatzkandidaten aufzustellen. Die Wahl fand ohne echte Beteiligung der AfD statt – ein Vorgang, der das Prinzip der Chancengleichheit und der freien Wählerentscheidung massiv verletzt.

In Ludwigshafen wurde den Bürgern die freie Wahl kurzerhand entzogen. Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul sollte als Oberbürgermeisterkandidat antreten – doch der von SPD-dominierten Wahlausschuss schloss ihn auf Basis dünner Verfassungsschutz-Auskünfte aus. Der AfD blieb keine Zeit für einen Ersatzkandidaten. Die Folge: Bei der Wahl im September 2025 gab es nur eine schwache Beteiligung von 29,3 Prozent und auffällig viele ungültige Stimmen – ein deutliches Zeichen des Bürgerprotests gegen diese Entmündigung.

Jetzt wehrt sich Paul juristisch mit aller Konsequenz. Über seinen Anwalt, AfD-Bundestagsabgeordneter Christian Wirth, reichte er beim Verwaltungsgericht Neustadt die ausführliche Klagebegründung ein. Ziel: Die gesamte Wahl muss für ungültig erklärt und wiederholt werden.

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler nannte den Ausschluss einen krassen Machtmissbrauch. Bei den Verantwortlichen, besonders von der SPD, fehle jeder Respekt vor der Verfassung. Nur das Bundesverfassungsgericht dürfe über die Verfassungstreue einer Partei oder ihrer Vertreter entscheiden – nicht ein lokaler Wahlausschuss mit fragwürdigen Berichten. Boehme-Neßler spricht von einer verfassungswidrigen Gesinnungsprüfung, die das Grundgesetz und die Chancengleichheit mit Füßen tritt.

Bereits vor der Wahl kämpfte Paul mit Eilanträgen bis zum Bundesverfassungsgericht. Die Gerichte verwiesen ihn auf den nachträglichen Rechtsweg – den er nun konsequent nutzt. Die Botschaft ist klar: War der Ausschluss rechtswidrig – und alles deutet darauf hin –, dann war die ganze Wahl unrechtmäßig.

Dieser Fall ist ein alarmierendes Beispiel dafür, wie das rot-grüne Establishment unliebsame Kandidaten nicht mehr im fairen Wettbewerb besiegt, sondern einfach aussortiert. Das Magazin Nius zeigte auf, wie der roter Filz den AfD-Kandidaten ausschaltete.

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Screenshot Nius

Joachim Paul beweist mit seiner Hartnäckigkeit: Die AfD lässt sich solche undemokratischen Manöver nicht bieten. Es geht um mehr als einen Kandidaten. Es geht um die Grundfrage: Dürfen die Bürger noch frei wählen, oder bestimmen zunehmend politisierte Verwaltungen und Geheimdienstberichte, wer antreten darf?

Viele Bürger beobachten diesen Fall genau. Die Klage läuft. Ein Erfolg wäre nicht nur ein Sieg für die AfD, sondern ein notwendiges Signal gegen die schleichende links-grüne Aushöhlung unseres Wahlrechts.

(SB)

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