Psychotherapiesitzung (Symbolbild:Imago)
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Alibi-Einsparmaßnahmen ohne Sinn und Verstand: Willkürliche Honorarkürzungen für Psychotherapeuten

Die Politik in diesem Land verursacht zwar bei immer mehr Menschen psychische Krankheiten, deren Behandlung soll aber immer schlechter honoriert werden. Ab dem heutigen 1. April sollen die Honorare für Psychotherapeuten in Deutschland um 4,5 Prozent sinken. Dies hatte der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss, eine Art Schiedskommission, die angerufen wird, wenn der Bewertungsausschuss von Ärzten, Psychotherapeuten und den gesetzlichen Krankenkassen zu keiner Einigung kommt, beschlossen.
Dagegen gibt es seit Wochen Proteste. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat inzwischen vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die geplante Honorarkürzung eingereicht. „Wir werden uns gegen die massive Benachteiligung der Psychotherapeuten und ihrer Patientinnen und Patienten wehren“, erklärte KBV-Chef Andreas Gassen. Am Donnerstag hatten bis zu 1.000 Personen an einer vom Aktionsbündnis Psychotherapie organisierten Kundgebung vor dem Bundesgesundheitsministerium teilgenommen. Das Bündnis erklärte, Gesundheitsministerin Nina Warken könne noch bis Mitte Mai Einspruch erheben und die Kürzung stoppen.

Die Psychotherapeutenkammern verweisen auf das minimale Einsparpotenzial bei der ambulanten Psychotherapie. Die Kosten würden weniger als ein Prozent der Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherung ausmachen, denen ein weitaus größerer Nutzen gegenüberstehe. Aus jedem in Psychotherapie investierten Euro ergebe sich ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen von zwei bis vier Euro – aufgrund einer geringeren Zahl an Krankschreibungen und Erwerbsminderungsrenten sowie durch Vermeidung von Kosten für stationäre Behandlungen. Durch die Honorarkürzung würden sich die bereits langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz weiter verlängern, wird weiter kritisiert. Praxen würden dann nur noch die vorgeschriebene Mindestzahl von Sprechstunden für Kassenpatienten vorhalten und den Rest mit Privatpatienten auffüllen. Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach erklärte, sie sehe die Entscheidung kritisch, da zu befürchten sei, dass sich diese Kürzung negativ auf die Patientenversorgung auswirken könnte.

Inakzeptable und schädliche Zumutung

Es sei klar, dass die Krankenkassen unter hohem finanziellem Druck stünden und vor diesem Hintergrund alle Akteure verantwortungsvoll mit Beitragsgeldern umgehen müssten. Allerdings dürften „grundsätzlich notwendige Einsparbemühungen“ psychisch erkrankte Menschen nicht benachteiligen. Das Bundesgesundheitsministerium sei daher in der Pflicht, die Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung „sehr genau zu beobachten und gegebenenfalls korrigierend einzugreifen“, so Gerlach weiter.

Wie man auf die Zahl von 4,5 Prozent kam, wurde den Psychotherapeuten nicht mitgeteilt, die man ohnehin einfach vor vollendete Tatsachen stellte. Die gesamte Entscheidung erfolgte im Hauruck-Verfahren. Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) sprach von einer „Zumutung“ und bezeichnete den jetzt eingeschlagenen Weg der Honorarkürzung als „inakzeptabel und schädlich“. Umso unverständlicher seien die Einschnitte, da diese die Facharztgruppe mit den schon bisher „mit großem Abstand niedrigsten Honoraren in der vertragsärztlichen Versorgung“ treffen. Dagegen werde man sich „mit allen legitimen politischen und rechtlichen Mitteln“ wehren. Auch die Behandlung psychischer Krankheiten soll nun also dem Sparzwang zum Opfer fallen, der zum großen Teil daher rührt, dass die Krankenkassen wegen der Vollalimentierung von Millionen illegaler Migranten, die nie ins System eingezahlt haben und dies größtenteils auch nie tun werden, von einem Defizit zum nächsten taumeln. Wie immer müssen deutsche Beitragszahler dafür büßen, sei es durch immer höhere Beiträge in immer kürzeren Abständen oder mit einer kaputtgesparten Gesundheitsversorgung. (TPL)

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