Vor dem Landgericht Hechingen in Baden-Württemberg findet derzeit ein Prozess statt, der die Früchte der permanenten politisch-medialen Hetze gegen die AfD zum Gegenstand hat. Der 23-jährige Landschaftsgärtner Tobias K. steht wegen versuchten Mordes vor Gericht, weil er, wie es in der Anklage heißt, „aufgrund seiner linksextremistischen Ideologie“, zunächst mit einem Molotow-Cocktail das Auto der Lebensgefährtin eines AfD-Wählers abbrannte, dann einen weiteren Molotow-Cocktail gegen ein Fenster am Haus des Unternehmers und Ex-AfD-Kommunalpolitikers Michael K. schleuderte, danach einen dritten bastelte und diesen eine halbe Stunde später auf die Polizei vor Ks Haus warf.
K. der der Sohn einer Bürgermeisterin ist, gab Wut auf die AfD als Grund für die Taten an. Außerdem sei er in der Nacht betrunken und in einem „emotionalen Ausnahmezustand“ gewesen. Letzten Herbst habe seine Mutter wegen angeblicher Anfeindungen durch AfD-Mitglieder mit einer erneuten Kandidatur für das Bürgermeisteramt in einem Nachbarort gehadert: „Das machte mich zornig“, so K.
Auch vor dem Amtsgericht München muss sich derzeit ein 21-jähriger Linksradikaler wegen eines Brandanschlags verantworten. Julian J. wollte ein Zeichen gegen „menschenverachtende Parteien wie die AfD“ und den „immer stärker werdenden Faschismus“ setzen, sowie „für die Arbeiterklasse“ und gegen den „Unterdrückerstaat“ kämpfen. Dies glaubte er damit erreichen zu können, indem er das AfD-Kreisbüro im Münchner Stadtteil Ramersdorf niederbrennt.
Absurdität des deutschen Rechtssystems
Da dies im ersten Stock eines Wohnhauses lag, wollte er das gesamte Gebäude in Brand setzen. Deshalb warf J. die Scheibe einer Bauspenglerei im Erdgeschoss ein und legte dort Feuer. Beim ersten Versuch brannte eine Rauchfackel aus, weshalb er vier Tage später mit einem Benzinkanister zurückkam, erneut in die Werkstatt eindrang und dort eine Benzinlache entzündete. Am Ende brannte der Betrieb ab, der Schaden liegt bei 300.000 Euro, das AfD-Büro blieb so gut wie unversehrt. Zwei Tage später legte er auch noch einen Brand vor der Münchner CSU-Zentrale. In seinem Kinderzimmer fand die Polizei Tatwerkzeuge und angesengte Kleidung. Obwohl er 21 Jahre alt und mehrfach vorbestraft ist, droht J. nicht mehr als Jugendhaft – die Richterin wollte im Vorhinein nicht einmal eine Bewährungsstrafe ausschließen!
Dies unterstreicht nicht nur erneut die Absurdität des deutschen Rechtssystems, beide Fälle sind auch das direkte Resultat der seit 13 Jahren anhaltenden Diffamierung und Verunmenschlichung der AfD. Wenn eine Partei, ihre Politiker und Wähler jeden Tag als legitime Hassobjekte markiert werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis solche Wirrköpfe daraus das Recht oder sogar die Pflicht für derartige Taten ableiten, bei denen glücklicherweise keine Menschen ernsthaft zu Schaden kamen. Zu einem Umdenken wird dies aber natürlich nicht führen. Irgendwann wird jemand mit seinem Leben für diesen staatlich legitimierten Hass bezahlen müssen. (TPL)























