Anstatt sich für eine Verschärfung der Migrationspolitik, härtere Strafen für und die Abschiebung von (Gruppen-) Vergewaltigern und Islamisten einzusetzen oder überhaupt irgendein reales Problem anzugehen, verschwendet SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig das Geld der Steuerzahler lieber damit, Probleme zu erfinden, die sie dann medienwirksam bekämpft. Als ob sie sich durch ihre Beteiligung an der Farce um die „virtuellen Vergewaltigungs“-Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes nicht bereits genug in die Nesseln gesetzt hätte, will sie nun auch noch das Filmen und Fotografieren von bestimmten Körperteilen „in sexuell bestimmter Weise“ unter Strafe stellen – sogar dann, wenn diese Körperteile bekleidet sind! Das sind tatsächlich die Missstände, bei denen die Justizministerin dieses Landes dringenden Handlungsbedarf sieht. Dagegen kommt nun immerhin Widerstand von Hubigs sächsischer Amtskollegin Constanze Geiert. Gegenüber „Apollo News“ erklärte ihr Sprecher, die Ministerin lehne „eine Erweiterung des Strafgesetzbuchs zur Strafbarkeit von Bild- oder Filmaufnahmen bekleideter Körperteile ‚in sexuell bestimmter Weise‘ ab“.
Da der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums den Ländern noch nicht vorliege, habe bislang keine „vertiefte Prüfung“ erfolgen können. Hubig greift mit ihrem Vorstoß eine bereits im letzten Jahr gescheiterte Kampagne auf. Eine Kölner Joggerin, die einen Fahrradfahrer dabei erwischt hatte, wie er Handyvideos von ihrem Po machte, hatte eine Petition gestartet. Der grüne nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach sprang auf den Zug auf und nahm die von mehr als 80.000 Menschen unterstützte Online-Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“ entgegen. Außerdem ließ er verkünden, er werde sich auf der kommenden Justizministerkonferenz „für die Beseitigung der strafrechtlichen Schutzlücke einsetzen, wenn Bildaufnahmen aus sexueller Motivation heraus ohne oder gegen den Willen der Betroffenen hergestellt werden“.
Die Prüderie der linken Kultur-Taliban
Bei seinen Amtskollegen blitzte Limbach damit allerdings ab. „Wir bestrafen das Fahren ohne Fahrschein, aber wenn jemand voyeuristische Bildaufnahmen von jungen Frauen macht, die im Park Sport machen, dann bestrafen wir das nicht. Das halte ich für ungerecht“, klagte er später. Geiert zählte schon auf dieser Konferenz zu denen, die Limbach besonders deutlich Paroli boten. Sachsen habe bereits auf der Justizministerkonferenz im Herbst 2025 in Leipzig darauf hingewiesen, dass im Strafrecht der Ultima-Ratio-Grundsatz gelte, sagte ihr Sprecher. „Aus hiesiger Sicht bestehen Zweifel, ob eine Ausweitung des Strafrechts an dieser Stelle – insbesondere im Bereich sozialer Aushandlungsprozesse – diesem Grundsatz gerecht wird und den strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes genügt“.
Hubis Gesetzentwurf sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren für die Herstellung einer Bildaufnahme vor, die „in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbildet“. Bisher ist nur das gezielte Filmen oder Fotografieren unter das Kleid oder in den Ausschnitt hinein strafrechtlich verboten. In einem Land, in dem es jeden Tag zu (Gruppen-)Vergewaltigungen kommt, will Hubig Menschen, die Fotos von bekleideten Genitalien machen, bis zu zwei Jahre in den Knast stecken. Dies ist nicht nur grotesk unverhältnismäßig und absolut lächerlich, sondern auch ein Schlag ins Gesicht von Opfern echter Sexualverbrechen, deren Peiniger oft mit Bewährungsstrafen davonkommen. Anstatt etwas gegen diejenigen zu unternehmen, die sich nicht damit begnügen, Fotos zu machen, zieht Hubig gegen Deepfakes und vergleichsweise harmlose Fotos zu Felde. Auch hier findet sich eine Erklärung, warum ihre SPD derzeit in Umfragen nur noch auf 12 Prozent kommt und jede Wahl krachend verliert.(TPL)























