Während Maskenbetrüger, Polizistenmörder und Schleuser straffrei bleiben: Bundeswehr-Soldat wegen Impfverweigerung erneut vor Gericht
Es ist eine Schande sondergleichen: Überall weltweit ist Covid als ein epochaler Riesenschwindel, staatlicher Großbetrug und perverse Verschwörung pharmaindustrieller und globalistischer Kreise zur Etablierung einer Experimentalimpfung zwecks der größten Vermögensumverteilung aller Zeiten ohne reale gesundheitliche Relevanz überführt – doch in Deutschland, wo jede echte Aufarbeitung verweigert wird und die Täter weiter in Amt und Würden sind, feiert die Corona-Unrechtsjustiz weiter fröhliche Urständ. So steht nun ein 37-jähriger Unteroffizier aus Beeskow (Oder-Spree) erneut vor Gericht, weil er sich 2021 der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr widersetzt hat.
Stefan B., ausgebildeter IT-Systemelektroniker, Familienvater und leidenschaftlicher Soldat mit zwei Irak-Einsätzen, lehnte den Impfbefehl seines Vorgesetzten zweimal ab. Wie die “Ostdeutsche Allgemeine” berichtet, begründete er dies mit eigenen Erfahrungen: Er und sein Vater hatten Ende 2020 eine harmlose Covid-Infektion durchgemacht. Zudem hegte er Bedenken wegen der schnellen Zulassung der Impfstoffe. B. betonte dabei sogar stetes ausdrücklich, kein genereller Impfgegner oder Querdenker zu sein.
Vergeblich an soldatische Gewissensfreiheit appelliert
In Deutschland galt zwar – allen wortbrüchigen Versuchen des linken Parteienkartells zum Trotz – nie eine allgemeine Impfpflicht für die Zivilbevölkerung; für Bundeswehrsoldaten wurde sie jedoch im November 2021 eingeführt und im Juli 2022 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. B. sah in der Verweigerung einen Gewissenskonflikt. Kurz nach Inkrafttreten der Pflicht beantragte er seine Entlassung aus der Bundeswehr, um einer unehrenhaften Entlassung und dem Verlust von Bezügen zuvorzukommen. Der Antrag wurde abgelehnt.Im Juli 2023 verhandelte das Amtsgericht Fürstenwalde den Fall. Das Gericht sprach Stefan B. frei und berief sich dabei auf die Gewissensfreiheit von Soldaten. Bemerkenswert: Selbst der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte im Prozess auf Freispruch plädiert. Dennoch legte die Anklagebehörde Berufung ein.
Eine Sonderdezernentin für Corona-Fälle entschied nach „ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage“ gegen das Urteil – ein Schritt, den viele als eigenartig empfanden. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bestätigte dies.Nun muss sich Stefan B. am Landgericht Frankfurt (Oder) erneut wegen Befehlsverweigerung verantworten. Der Prozess am kommenden Donnerstag (nach dem 5. April 2026) stößt auf großes öffentliches Interesse. Der Fall ist kein Einzelfall: Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion teilte die Bundesregierung mit, dass insgesamt 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung eingeleitet wurden. In mehreren Fällen kam es bereits zu Verurteilungen.
Verbohrte Ankläger
Die Corona-Impfpflicht für die Bundeswehr wurde im Jahr 2024 wieder aufgehoben. Dennoch wird der Fall von Stefan B. weiterverfolgt. Er steht symbolisch für die Spannung zwischen militärischer Disziplin und individueller Gewissensfreiheit. Der Ausgang des Berufungsverfahrens bleibt offen – möglich sind eine Bestätigung des Freispruchs oder eine Verurteilung mit disziplinarischen Konsequenzen. Die Hartnäckigkeit der Staatsanwaltschaft trotz widersprüchlicher Haltung im ersten Verfahren wirft abermals Fragen zur Verhältnismäßigkeit der Verfolgung auf, lange nachdem die Impfpflicht für Soldaten beendet wurde.
Peter Borne kommentiert auf X treffend: “Immer wieder spricht man von ‚Aufarbeitung der Coronazeit‘. Aber Staatsanwälte verfolgen weiterhin wie Bluthunde jeden, der in der Corona-Zeit ungehorsam gegenüber den Anordnungen der Obrigkeit war. Es sollen Exempel statuiert werden, sodass bei der nächsten ‚Großlage‘ niemand mehr Widerstand wagt.” Tatsächlich ist genau das der Grund, warum dieser Staat auch weiterhin Soldaten nachstellt, die die Impfung verweigert haben – und nicht einmal einen richterlichen Freispruch akzeptiert, sondern sogar Berufung einlegt. Dass sogar Soldaten, die Auslandseinsatz im Irak ihr Leben für Deutschland Land riskiert haben, so behandelt werden, ist eine bodenlose Schande. (TPL)