Rein kommt jeder, raus nur noch mit Genehmigung (Foto: Collage)
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Ausreisegenehmigung für Männer beim Verlassen der BRD: Pistorius will Regel “vereinfachen”, aber nicht abschaffen – warum wohl?

Auf die massive und breite Kritik an der letzte Woche bekanntgewordenen, seit 1. Januar 2026 reaktivierten Regel, wonach männliche Personen ab dem 17. Lebensjahr eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen müssen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen, einen genehmigten Aufenthalt überschreiten oder einen eigentlich nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthalt auf mehr als drei Monate ausdehnen wollen, plant das Bundesverteidigungsministerium nun nicht etwa deren Streichung – sondern eine “Vereinfachung” der bestehenden Genehmigungspflicht. Im Kern bleibt diese jedoch bestehen. Ihr Hintergrund ist Paragraph 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes, die zu Zeiten des Kalten Krieges grundsätzlich auch in normalen Friedenszeiten – also auch außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfällen –galt, obwohl sie damals kaum praktische Bedeutung hatte, da Verstöße in der Regel nicht sanktioniert wurden.

Durch die aktuelle “Überarbeitung” des vom Bundestag durchgewunkenen Wehrpflichtgesetzes, das ab dem 1. Januar 2026 gilt, ist die Pflicht nun jedoch wieder relevant geworden – und sie fällt in eine Zeit, in der nicht nur – vor allem infolge der eigenen politischen Kriegstreiberei der deutschen und europäischen Regierungen – eine kriegerische Auseinandersetzung immer wahrscheinlicher wird (obwohl diese zwingend nuklear damit final tödlich enden würde!), sondern in der es für diesen Staat noch ganze andere, näherliegende Gründe und Motive gibt, seinen Bürgern à la DDR die Ausreise vulgo “Republikflucht” zu verbieten – denn mehr als ein Fünftel der jüngeren Deutschen plant, das Land perspektivisch zu verlassen. Dass gleichzeitig jeder, der hier einreisen will, dies de facto ungehindert tun kann, macht die Regel noch abstruser.

Wahrer Grund: Dem Staat laufen die leistungsbereiten Bürger weg

Damit würden dem Staat jedoch seine arbeitenden und leistungsfähigen Zahlesel davonlaufen, deren Steuern er für seine Rolle als Weltsozialamt und Sponsor von Ukraine, Gaza und jeder Menge Failed State sowie als “Klimapionier” zwingend benötigt. Das ist der Grund, warum die Ausreisegenehmigungspflicht nicht einfach zur allgemeinen Beruhigung der verunsicherten Bevölkerung gestrichen wird, sondern dass  Verteidigungsministerium stattdessen derzeit nur an weiteren Verwaltungsvorschriften arbeitet, um angeblich die Bürokratie zu reduzieren. Kern der geplanten “Erleichterung” soll sein, dass die Genehmigung künftig als automatisch erteilt  gelten soll, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Betroffene müssten somit in vielen Fällen keinen separaten Antrag mehr stellen.

Das allerdings ist Augenwischerei, denn der Genehmigungsvorbehalt bleibt – und dieser greift, worauf Rechtsexperten (darunter auch der unverdächtige ARD-Jurist Frank Bräutigam) hinweisen, ein massiver Grundrechtseingriff – etwa in die Freizügigkeit. Die geplante Vereinfachung sei daher keine bloße Kulanz des Ministeriums, sondern eine rechtliche Notwendigkeit, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden. Der Bericht der „Frankfurter Rundschau“ hatte die Debatte ausgelöst und zu kritischen Reaktionen geführt. Politikerinnen und Politiker von AfD, Grünen, Linken und BSW forderten eine grundlegende Überprüfung und Klarstellung der Vorschrift; man darf gespannt sein, ob diese wirklich stattfindet – da es hier offensichtlich um mehr als nur Verteidigungspolitik geht. (TPL)

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