Ein Bundesberufungsgericht in New York hat die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) und die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) zur Zahlung von 655,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilt. Das Urteil stellt einen wichtigen Meilenstein in einem langjährigen Rechtsstreit dar, den Angehörige und Überlebende von Terroranschlägen während der Zweiten Intifada angestrengt hatten.
Die Klage geht auf das Jahr 2004 zurück. Damals reichten Familien von US-Bürgern, die bei palästinensischen Anschlägen in Jerusalem getötet oder schwer verletzt worden waren, Beschwerde ein. Zu den betroffenen Fällen zählen unter anderem ein Bombenattentat auf die Cafeteria der Hebräischen Universität im Jahr 2002, der Sprengstoffanschlag auf Buslinie 19 im Jahr 2003 sowie mehrere Angriffe auf der Jaffa-Straße.
Bereits 2015 hatte eine Geschworenenjury den Klägern auf Basis des US-Antiterrorismusgesetzes den hohen Schadenersatz zugesprochen. Das Berufungsgericht kippte das Urteil jedoch später mit der Begründung, amerikanische Gerichte seien für Anschläge im Ausland nicht zuständig.
Der entscheidende Durchbruch kam im Juni 2025, als der Oberste Gerichtshof der USA ein Gesetz aus dem Jahr 2019 bestätigte. Dieses ermöglicht es Opfern von Terroranschlägen im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen, die PLO und die Autonomiebehörde vor US-Gerichten zu verklagen. Daraufhin setzte das Berufungsgericht das ursprüngliche Urteil wieder in Kraft, ohne den Fall neu verhandeln zu lassen.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe stand die sogenannte „Pay-for-Slay“-Politik der Palästinensischen Autonomiebehörde. Dabei erhalten inhaftierte oder getötete Terroristen sowie deren Familien regelmäßige finanzielle Zuwendungen. Die Kläger sahen darin eine direkte Belohnung und damit eine Mitverantwortung der palästinensischen Führung für die Terrorwelle der 2000er Jahre.
Das Urteil gilt als wegweisend. Es zeigt, dass Terroranschläge mit amerikanischen Opfern auch dann juristische Folgen in den USA haben können, wenn sie außerhalb des Landes verübt wurden. Experten erwarten, dass der Fall künftig als Präzedenz für ähnliche Verfahren dienen wird.
Die Anwältin der Klägerseite, Nitsana Darshan-Leitner, sprach von einem „historischen Sieg“. Das Urteil eröffne Opfern neue Wege zur Gerechtigkeit und erschwere es Terrororganisationen, weiterhin finanzielle Unterstützung zu leisten. Ein betroffener Biologe, der 2002 bei einem Anschlag schwer verletzt wurde, erklärte: „Nach über zwanzig Jahren haben wir endlich erreicht, dass die Verantwortlichen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden.“
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