Urteil (Symbolbild: shutterstock.com/Von Studio Romantic)
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Im besten Deutschland kann man einen Flughafen lahmlegen und kommt mit einer Verwarnung davon

Einfach Unfassbar! Ein Klimaaktivist hat einen ganzen Flughafen lahmgelegt! 68 Flüge wurden gestrichen. Es entstand ein Millionenschaden für Airlines und Flughafen. Das Gerichtsurteil im Namen des Volkes: Eine VERWARNUNG!

Am 13. Juli 2023, dem ersten Tag der Sommerferien, blockierten zehn sogenannte „Aktivisten“ der „Letzten Generation“ den Hamburger Flughafen. Sie schnitten ein Loch in den Sicherheitszaun, drangen auf das Gelände vor und klebten sich in der Nähe der Start- und Landebahnen fest. Der Flugverkehr stand fast vier Stunden still. 68 Flüge wurden gestrichen, 14 weitere umgeleitet. Der Flughafen erlitt einen Schaden von 131.000 Euro, plus 13.000 Euro für Zaun und Asphalt – insgesamt rund 144.000 Euro allein dort. Airlines und Passagiere (tausende Reisende) trugen weitere massive Kosten. Später verurteilte das Landgericht Hamburg die Gruppe zivilrechtlich zu über 400.000 Euro Schadensersatz an Eurowings.

Gegen einen der Beteiligten – einen damals 21-jährigen Mathematik-Studenten, der bereits wegen einer früheren Autobahnblockade vorbestraft war – verhandelte nun das Amtsgericht Hamburg. Die Anklage lautete auf Störung öffentlicher Betriebe, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Das Urteil im Namen des Volkes, das nur noch sprachlos macht: eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht. Keine Geldstrafe, keine Arbeitsstunden, keine Bewährung – nur eine Verwarnung.

Das ist nicht nur milde. Das ist ein Skandal, der den Rechtsstaat ad absurdum führt. Richter Götz Göttsche fand dennoch lobende Worte für das „hehres und völlig uneigennütziges Ziel“ der Aktivisten. Er respektierte die Motive, lehnte zwar eine Rechtfertigung durch „Klimanotstand“ oder „zivilen Ungehorsam“ formal ab – und bestrafte dann faktisch gar nicht. Die Vorbestrafung des Angeklagten spielte keine Rolle. Der Täter durfte weinen und sagen, er habe „alles versucht“. Das Gericht offenbar auch nicht.

Dieses Urteil sendet eine fatale Botschaft: Politisch motivierte Straftaten gegen die Allgemeinheit sind in Deutschland halbwegs folgenlos, solange sie mit dem richtigen ideologischen Label versehen sind. Würde jemand aus anderen Gründen – sagen wir aus Frust über Steuern oder Bürokratie – einen Flughafen blockieren, wäre die Reaktion vermutlich deutlich härter. Hier aber wird der Täter quasi moralisch aufgewertet, während die Opfer (die normalen Bürger und die Wirtschaft) ignoriert werden.

Das ist kein Einzelfall, sondern Symptom einer fehgeleiteten Justiz: Teile davon scheinen die sogenannte Klimabewegung als legitime moralische Avantgarde zu behandeln, deren „gute Absichten“ mildernd wirken. Gleichzeitig werden die realen Schäden, die massiven Beeinträchtigungen des Alltags und die Erosion des Gewaltmonopols bagatellisiert. Wer glaubt, dass solche Aktionen den Klimaschutz voranbringen, irrt gewaltig – sie erzeugen vor allem Wut, Spaltung und Verachtung für den Rechtsstaat.

(SB)

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