Die sich im Todeskampf befindliche SPD zieht, solange sie – dank der Brandmauer-Union -, noch im Bund ihr Unwesen treiben darf, alle Register, um ein weiteres Mal einen totalitären Gesinnungsstaat in diesem Land zu errichten. Während SPD-Justizministerin Stefanie Hubig an neuen Zensurgesetzen bastelt und dafür den imaginären und völlig schwachsinnigen Tatbestand der „digitalen Vergewaltigung“ als Vorwand benutzt, hat ihre Parteifreundin und Kabinettskollegin, Bauministerin Verena Hubertz, einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, der es Kommunen tatsächlich erlauben soll, den Erwerb von Immobilien zu verbieten, wenn der potenzielle Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgt. Dafür soll sogar das Verfassungsschutzgesetz geändert werden, damit der Inlandsgeheimdienst Daten über den potenziellen Käufer weitergeben darf! Wie immer kommt dieser ungeheuerliche staatliche Übergriff im Gewand eines unverfänglich formulierten Gesetzes daher, das den Arbeitstitel „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ trägt.
Der Entwurf soll zur „Stärkung der Gemeinwohlorientierung“ beitragen und „sozialen Missständen vorbeugen“. Auch dies ist eine typische Formulierung, wie man sie aus totalitären Diktaturen kennt, die ihre finsteren Absichten immer als Förderung eines angeblichen „Gemeinwohls“ tarnen. Kommunen soll nun das Recht eingeräumt werden, bei einem Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht nur beim Verfassungsschutz, sondern auch noch beim Bundeskriminalamt Erkundigungen über potenzielle Immobilienkäufer einzuholen und bei hinreichender Verdachtslage ein Vorkaufsrecht zu erhalten.
Der AfD Nachteile verschaffen um jeden Preis
Natürlich bezieht der Gesetzentwurf sich ausdrücklich auf Rechtsextremisten, gegen die man nicht allein mit „zivilgesellschaftlichen Initiativen“ ankäme: „Besonders gut dokumentiert sind sie seit Langem als rechtsextremistische Raumnahmestrategie“, heiß es darin. Prominente Beispiele seien Dortmund-Dorstfeld und das Dorf Jamel. Die Dominanz in diesen Gebieten sei „kein Zufall, sondern Teil einer rechtsextremen Strategie“. In Handreichungen zur Prävention gegen Rechtsextremismus werde stets auf die Einbindung und Aktivierung der lokalen Bevölkerung verwiesen. Allerdings könne „ein Gegengewicht an zivilgesellschaftlichen Initiativen ab einem bestimmten Punkt nicht mehr erreicht werden, was eine Segregation der Wohnbevölkerung weiter befördern kann“.
Hinter diesem Geschwurbel wird deutlich, dass es sich auch hier wieder um einen durch und durch linksideologischen Gesetzentwurf handelt, der vermeintliche Rechtsextremisten am Kauf von Immobilien hindern soll.
Der politisch abhängige und instrumentalisierte Verfassungsschutz liefert dann die gewünschte Einstufung, wie er es seit Jahren durch seine grotesken AfD-„Gutachten“ tut. Jeder, der nicht ausdrücklich links ist, gilt in diesem Land bekanntlich als mindestens latent rechtsextrem. Hubertz` Gesetz richtet sich nicht gegen die zahllosen linkradikalen und gemeingefährlichen Antifa-Klitschen oder radikale islamischen „Kulturzentren“ im ganzen Land, sondern zielt darauf ab, der AfD, ihren Anhängern oder jedem mit nicht-linker politischer Gesinnung weitere Nachteile zu verschaffen. Diesmal sollen „Rechten“ Immobilien durch Kommunen vor der Nase weggeschnappt werden, die sie dann wohl am besten noch zur Unterbringung von illegalen Migranten nutzen sollen. Das alles soll wieder einmal auf bloßen Verdacht hin möglich sein, ohne dass die Betroffenen sich auch nur das Geringste haben zuschulden kommen lassen. Die „falsche“ politische Ansicht genügt.
Verfassungsfeindliche Bestrebungen seien „gekennzeichnet durch ein aktives, nicht notwendig kämpferisch-aggressives oder illegales Vorgehen zur Realisierung ihrer Ziele.
Instrumente für den linken Willkürstaat
Sie müssen objektiv geeignet sein, über kurz oder lang politische Wirkungen zu entfalten“, heißt es in dem Entwurf, der in seiner Willkür direkt aus der Höllenküche der Stasi stammen könnte. Gemeinden soll beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zugestanden werden, wenn die „sozial stabile Bewohnerstruktur“ oder „die Eignung des Gebiets zur Befriedigung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung“ bedroht ist durch „Bestrebungen im Sinne des § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“, heißt es weiter.
Wie dies in der Praxis abläuft, kann man sich unschwer vorstellen: Gemeinden, die von Angehörigen des Parteienkartells regiert werden, können sich, sobald sie von einem Immobilieninteressenten erfahren, der ihnen politisch nicht zusagt oder der eine Immobilie erwerben will, auf die die Gemeinde selbst bereits ein Auge geworfen hat, beim politisch „zuverlässigen“ Verfassungsschutz ein entsprechendes Gesinnungsgutachten anfordern, um den Kauf zu vereiteln und sich das Objekt selbst unter den Nagel zu reißen. Es ist ein weiterer unfassbarer Dammbruch, der hier vorbereitet wird. Die Bundesrepublik wird mehr und mehr zu einem linken Willkürstaat, in dem das Recht durch solche hanebüchenen Gummigesetzte immer weiter ausgehöhlt und auf den Kopf gestellt wird. Und von der Union ist hier keine Abhilfe zu erwarten. Erstens gibt es in ihr selbst genug freiheitsfeindliche Bestrebungen und zweitens braucht sie die SPD unbedingt, um die Brandmauer zu erhalten – und wenn das Land dabei zum dritten Mal zur Diktatur wird.























