Selbst kriminelle Asylbewerber haben gut lachen vor deutschen Gerichten (Symbolbild:Grok)
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Strafrabatt für Judenhasser: Muslimischer Student prügelte jüdischen Kommilitonen ins Koma – Landgericht Berlin verkürzt Haftstrafe

Dieses Land ist zwar vom Anti-Nazi-Wahn besessen, Judenhasser genießen aber dennoch Narrenfreiheit, egal ob es Linke oder Muslime sind. Dies zeigte sich auch vor dem Berliner Landgericht, wo die vor einem Jahr vom Amtsgericht Tiergarten verhängte Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gegen Mustafa A., gestern auf zwei Jahre und sechs Monate verkürzt wurde. A. hatte seinen jüdischen Kommilitonen Lahav Shapira im Februar 2024 zweimal ins Gesicht geschlagen und auf den am Boden liegenden eingetreten. Shapira erlitt eine lebensgefährliche Hirnblutung.

Im Zuge des aufflammenden Antisemitismus nach dem Hamas-Massaker in Israel vom 7. Oktober 2023 hatte Shapira sich an der FU Berlin immer wieder für Israel eingesetzt, antisemitische Plakate entfernt und als Moderator entsprechende Nachrichten in Uni-WhatsApp-Gruppen gelöscht. Damit hatte er den Zorn As ausgelöst, dessen Großvater palästinensischer Abstammung ist. Der Grund für die Reduzierung der Haftstrafe war, dass die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski ein antisemitisches Tatmotiv nicht für erwiesen hielt. Die dreitätige Beweisaufnahme habe dies nicht ergeben, meinte sie. Die Vorgängerinstanz sah dies noch anders. Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage vorgelegten Hinweise auf Judenhass und israelbezogenen Antisemitismus überzeugten die Kammer nicht zweifelsfrei. Unmittelbar vor dem ersten Schlag sei es „wohl zu einer Diskussion, einem Streit“ gekommen; genau habe sich das in der Beweisaufnahme nicht rekonstruieren lassen.

Revision fraglich

Welches andere Tatmotiv A. gehabt haben sollte, führte sie nicht aus. Shapira äußerte sich dann auch „genervt“ und „traurig“ darüber, dass das Gericht ein antisemitisches Motiv verneint habe. Auf die Frage, ob er weiterhin von einem solchen Motiv ausgehe, antwortete er: „Ja, das würde, glaube ich, auch jeder andere normale Mensch so sehen. Es gibt kein anderes Motiv“. Auch Shapiras Anwalt Sebastian Scharmer stellte klar, dass die vorliegenden Indizien keinen anderen Schluss zu als den zuließen, dass A. aus Antisemitismus gehandelt habe. „Das Gericht hat die Anforderungen verkannt, die die höchstrichterliche Rechtsprechung an die Feststellung des Vorsatzes knüpft“, so Scharmer.

Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten gefordert hatte, könnte Revision einlegen. Es wäre wünschenswert, dass sie dies tut, denn die Bezweiflung eines antisemitischen Motivs ist angesichts des Gesamtzusammenhangs der Tatumstände geradezu lächerlich, die Reduzierung der Haftstrafe um sechs Monate ein Skandal. Eine Justiz, die sonst im „Hass-und-Hetze“-Rausch harmlose Bürger wegen bloßer Meinungsäußerungen zu mitunter drakonischen Geldstrafen verurteilt, verkürzt die Haftstrafe bei einem Verbrechen, bei dem ein Jude aus offenkundig antisemitischen Gründen fast totgeschlagen worden wäre, weil es diese Gründe nicht erkennen will. Es ist ein weiteres Beispiel für die bizarren und nicht nachvollziehbaren Kriterien, nach denen in diesem Land geurteilt wird. (TPL)

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