Die deutsche Abschiebepraxis ist um eine weitere peinliche Farce reicher. Der 30-jährige Iraker Jihad A., der am 14. März zwölf Mal mit einer Pistole auf eine Wohnung in der Aachener Innenstadt gefeuert haben soll, weil die Bewohner eine iranische Fahne aus der Zeit des Schah-Regimes aus dem Fenster gehängt hatten, der bereits vorbestraft ist und als Hochsicherheitsrisiko gilt, sollte nächste Woche abgeschoben werden. Weil laut Bundespolizei bis Monatsende wegen der Irankrieges keine weiteren Linienflüge in den Irak zur Verfügung stehen, wurde die Abschiebung storniert. Damit nicht genug, wird der Mann wahrscheinlich Ende April aus der Haft entlassen, weil der Haftbefehl dann ausläuft!
Zwölf Menschen mussten nach seiner Schussattacke auf die Aachener Wohnung evakuiert werden, bei der A. ein ganzes Magazin abfeuerte und unter anderem die Gasleitung traf, weil er es auf einen Hausbewohner abgesehen hatte, der einen Instagram-Post zur politischen Lage der Kurden im Iran veröffentlicht hatte, der ihm missfiel. Obwohl die Polizei von versuchtem Totschlag ausging und einen Haftbefehl anregte, stufte die Staatsanwaltschaft Aachen den Fall nur als Sachbeschädigung (!) sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz ein und ließ A. frei. Den Behörden ist er bereits unter mehreren Aliasnamen bekannt; gegen ihn wurde offenbar bereits gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls ermittelt; ein Verfahren wegen versuchten Totschlags durch eine Messerattacke wurde eingestellt, weil er die Tat letztlich nicht ausgeführt hatte.
Kein Asylgrund, aber Straftaten am laufenden Band
2019 wurde er wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte verurteilt – es ist also der ganz normale Migrationswahnsinn, der sich auch in diesem Fall wieder beispielhaft zeigt. Der Mann hätte schon vor Jahren aus dem Land geschafft werden müssen, durfte aber eine Straftat nach der nächsten anhäufen, abgesehen davon, dass er wahrscheinlich ohnehin keinen Asylgrund vorweisen konnte. Dennoch dürfen er und zahllose andere immer weiter ihr gemeingefährliches Unwesen treiben, bis sie irgendwann zu Mördern werden. Dann folgt in aller Regel die obligatorische Diagnose einer psychischen Erkrankung, somit auch die Bescheinigung der Schuldunfähigkeit und die Einweisung in die Psychiatrie. Es ist das immer gleiche Muster. Nun wird auch Jihad A. Deutschland vorerst erhalten bleiben.
Erst im Frühsommer könnte es wieder eine Abschiebemöglichkeit geben – aber nur, wenn der zuständige Amtsrichter den Haftbefehl verlängert, wovon keineswegs sicher auszugehen ist. Immerhin will die Polizei einen Antrag auf eine Fußfessel stellen, sollte A. Ende des Monats freigelassen werden. Zu mehr ist dieser Staat bei solchen Gestalten nicht mehr in der Lage, während er die eigenen Bürger wegen Nichtigkeiten bis aufs Blut schikaniert. (TPL)























