Der Ricarda-Fanclub läuft sich warm (Foto: KI/X)
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Wird Ricarda Lang jetzt etwa disqualifiziert?

Ein Foto auf X sorgt für Irritationen:

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Man sieht hier Ricarda Lang beim Laufen. Ein Medienereignis, dass die Story um Wahl Timmy und die Fernandes/Ulmen-Tragödie medial in den Schatten gestellt hat.

Doch die Geschichte ist noch nicht zu Ende erzählt. Wir lesen auf GROK:

bei offiziellen Laufveranstaltungen in Deutschland und bei vielen internationalen Events ist das Tragen eines Kopfhörers verboten!

Die Hauptgründe sind Sicherheit und Fairness:

  • Mit (geschlossenen) Kopfhörern überhörst du leicht Durchsagen von Veranstaltern, Warnungen von Helfern, Sanitätern oder anderen Läufern (z. B. beim Überholen oder bei Unfällen).
  • Musik oder Podcasts können einen Leistungsvorteil schaffen (mentaler Push), was bei Wettkämpfen unfair wäre.
  • World Athletics (ehemals IAAF) und der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) regeln das in ihren Wettkampfregeln (Regel 144 und ähnlich): Technische Geräte wie MP3-Player, Handys oder Kopfhörer zur Unterhaltung sind in der Regel als unerlaubte Unterstützung verboten.

Und jetzt gucken wir nach Hannover:

Der Halbmarathon in Hannover (im Rahmen des ADAC Marathon Hannover) ist eine offizielle Laufveranstaltung.

  • Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen und Sportordnungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der World Athletics (WA) durchgeführt.
  • Sie steht unter der Aufsicht des Niedersächsischen Leichtathletik-Verbandes (NLV).
  • Der Veranstalter (eichels GmbH) erklärt explizit, dass für alle Teilnehmer*innen die Wettkampfregeln des DLV und der World Athletics gelten – inklusive möglicher Disqualifikation bei Verstößen.

Das macht sie zu einer klassischen, regelkonformen Straßenlaufveranstaltung (kein reiner Fun-Lauf oder reiner Breitensport-Event ohne Verbandsanbindung).Zum Thema Kopfhörer (da das deine vorherige Frage war)In den offiziellen Teilnehmer-Infos und der Event_Info des ADAC Marathon Hannover steht klar:

  • Das Tragen von Kopfhörern ist laut World Athletics untersagt.
  • Es wird explizit als möglicher Disqualifikationsgrund aufgeführt (neben anderen Verstößen wie Abkürzen der Strecke, Doping etc.).

Das gilt für den gesamten Event, also auch für den Halbmarathon. In der Praxis wird es bei Hobbyläufern nicht immer streng kontrolliert, aber der Veranstalter behält sich vor, bei Auffälligkeiten (z. B. wenn jemand behindert oder auffällt) zu disqualifizieren. Viele Teilnehmer berichten, dass das Verbot in den Dokumenten explizit erwähnt wird.

Aber vielleicht macht die Jury bei der lieben Ricarda ja eine Ausnahme – wenn sich herausstellt, dass sie während des Halbmarathons „Die kleine, grüne Raupe Nimmersatt“ als Hörbuch genossen hat.

Auf jeden Fall die Gelegenheit und höchsteZeit, für die ihr so gewogenen Medien noch einmal nachzulegen.
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