Im Zusammenhang mit dem islamistischen Terroranschlag von Solingen vom 23. August 2024 mit drei Toten und acht Schwerverletzten, gerät nun auch der nordrhein-westfälische CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst zunehmend in die Kritik. Interne Dokumente zeigen, dass seine Staatskanzlei im Herbst 2024 massiven Einfluss darauf nahm, dass Kleine parlamentarische Anfragen der Opposition an das Fluchtministerium zu den Hintergründen des Anschlags gar nicht, unzureichend oder nur verzögert beantwortet wurden. Dies geht aus der E-Mail eines Referatsleiters von Innenminister Herbert Reul vom 11. November 2024 hervor. Sowohl das Innen- als auch das Fluchtministerium konnten und wollten die Fragen umfassend beantworten, die Behörde des Ministerpräsidenten verhinderte dies aber, indem sie die Herausgabe von nur stark gekürzten Antworten erzwang. Eine Mitarbeiterin der Staatskanzlei drängte, dass beide Ministerien fristgerecht ihre Unterschrift unter die „alternativen Antworten“ leisten. Denn nur so könne „einer Befassung im Plenum noch entgegengewirkt werden“.
Was die Abgeordneten erreichte, enthielt dann auch nur einen Bruchteil der Informationen, die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestanden hätten. Rein rechtlich dürfte dies unanfechtbar sein. Die Staatskanzlei berief sich nämlich darauf, dass man erst die Beratungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) abwarten wolle. „Nach der Rechtsprechung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs darf die Landesregierung den Landtag bei thematischer Übereinstimmung seiner Anfrage mit dem Untersuchungsauftrag eines unmittelbar bevorstehenden parlamentarischen Untersuchungsausschussverfahrens auf die dort stattfindenden Aufklärungsmaßnahmen verweisen“, hieß es im November 2024. Dabei berief man sich auf ein Urteil von 1993.
Dies wirft ein völlig neues Licht auf den Umgang der Landesregierung mit den Hintergründen des von dem Syrer Issa al Hasan verübten Anschlags. Denn bisher war es die im Januar zurückgetretene grüne Fluchtministerin Josefine Paul, der man vorwarf, die Aufklärung verschleppt und wichtige Informationen vorenthalten zu haben. Offenbar war deren Ministerium aber durchaus bereit, bereits im November 2024 ausführlich Auskunft zu geben, wurde aber von Wüsts Staatskanzlei ausgebremst.
Grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien verletzt
Lisa Kapteinat, die Obfrau der SPD-Fraktion im Landtags-Untersuchungsausschuss zu dem Terroranschlag, erklärte, jetzt sei „klar“, dass die bisherige „Blockade“ bei der Aufklärung des Anschlags „offensichtlich nicht auf eine einzelne Ministerin zurückzuführen ist, sondern dass es die Staatskanzlei unter Führung von Ministerpräsident Wüst ist, die hier versucht zu verhindern“ – und das, nachdem schonungslose Transparenz versprochen worden sei. Der Sachverhalt sei „keineswegs trivial“. Werde das Informationsrecht der Abgeordneten beeinträchtigt, berühre dies grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien. 1993 habe der NRW-Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass Auskünfte ans Parlament nur ausnahmsweise und mit Begründung verweigert werden dürfen. Wüst müsse „die Vorgänge umfassend aufklären“, so Kapteinat. Auch der FDP-Abgeordnete Werner Pfeil kritisierte, Wüsts Transparenzversprechen sei „vorsätzlich gebrochen“ worden. Es verfestige sich der Eindruck, dass die schwarz-grüne Landesregierung seit dem Anschlag immer wieder „verschleiert und vertuscht“. Dass diese Manöver offenbar zentral aus der Staatskanzlei gesteuert worden seien und Transparenz von dort aus sogar aktiv verhindert werde, sei „eine neue Dimension“, so Pfeil.
Teil der Untersuchung ist auch und gerade die Frage, warum die bereits beschlossene und mit Bulgarien vereinbarte Abschiebung al Hasans nicht vollzogen wurde, nachdem er beim ersten Versuch nicht in seiner Unterkunft angetroffen wurde. Wenn dies auch primär in die Zuständigkeit Pauls fällt, zeigt sich nun, dass Wüst es war, der die Aufklärung blockierte. Wenn er sich auch formalrechtlich abgesichert hat, ist sein vollmundiges Transparenzversprechen, das er kurz nach dem Anschlag abgab, nun als glatte Lüge entlarvt. Der Öffentlichkeit wurden wichtige Informationen über diese Tragödie unnötig lange vorenthalten. In früheren Zeiten wäre ein solches Fehlverhalten ein Rücktrittsgrund gewesen. (TPL)























