Wie nicht anders zu erwarten, bleibt die mutmaßliche Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens durch mehrere arabischstämmige Jugendliche in einem Jugendzentrum in Berlin Neukölln ohne juristische Konsequenzen für die Verantwortlichen. Die Staatsanwaltschaft hat bislang keine Ermittlungen wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Linken- Jugendstadträtin Sarah Nagel aufgenommen, wie “Apollo-News” gestern meldete. Ihr Anwalt forderte sogar die CDU-Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch, die in einer Fragestunde des Abgeordnetenhauses vor einigen Wochen erklärt hatte, dass Nagel „Gegenstand von Ermittlungen“ sei, dazu auf, dies bis zum gestrigen Dienstag in einer Unterlassungserklärung zurücknehmen, da ihre Darstellung „unzutreffend“ sei. Da sie dies verweigert habe, schalte man nun das Verwaltungsgericht ein. Die Senatsverwaltung für Jugend teilte mit, Günther-Wünsch habe sich im Abgeordnetenhaus zutreffend auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen geäußert. Zu weiteren rechtlichen Bewertungen äußere man sich nicht.
Die Vergewaltigung des Mädchens soll sich im vergangenen Dezember ereignet haben, wurde aber erst am 23. Februar durch den Vater angezeigt, nachdem weder das Jugendzentrum noch das zuständige Jugendamt den Vorfall gemeldet hatten. Die Behörde soll die Polizei nicht eingeschaltet haben, weil man eine „Marginalisierung der Tätergruppe“ befürchtet habe und einen Generalverdacht vermeiden wollte. Das Mädchen hatte erklärt, bereits im vorangegangenen Herbst im Garten der Anlage vergewaltigt worden zu sein. Die Behauptung des Jugendamts, der Fall sei nur deshalb nicht an die Polizei gemeldet worden, weil das Mädchen eine Anzeige abgelehnt habe, wiesen die Mitarbeiter des Jugendzentrums in einer eidesstattlichen Versicherung zurück. Nagel hatte offenbar erst Anfang März von dem Fall erfahren, sich dann aber vor die Mitarbeiter des Jugendamtes gestellt und Vertuschungsvorwürfe vehement zurückgewiesen. Nachdem eine Mitarbeiterin des Jugendamts im Zusammenhang mit dem Vorfall zunächst versetzt worden war, wurde sie vergangene Woche freigestellt.
SPD- und Grünen-Rüge ein „ausschließlich politisches Manöver”
Unterstützung erhält Nagel von SPD und Grünen: Beide Parteien wollen zwar ihre Amtsführung in der kommenden Bezirksverordnetenversammlung missbilligen und werfen ihr vor, nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Vergewaltigung nicht schnell genug agiert zu haben. Was wie eine Bestrafung wirkt, ist in Wahrheit jedoch ein Manöver, um Nagels Abwahl zu verhindern. Ein entsprechender Antrag, den die CDU im März eingebracht hatte, wurde abgeschmettert. Da man den Skandal, der bundesweit Empörung ausgelöst hatte, aber nicht völlig totschweigen und Nagel komplett aus der Schusslinie nehmen kann, äußern SPD und Grüne nun öffentlich Kritik. Nagel habe viel zu spät von der mutmaßlichen Vergewaltigung erfahren und auch dann erst schleppend reagiert, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Fraktionsvorsitzenden Cordula Klein (SPD) und Beate Bruker (Grüne). Bei „einem so gravierenden Vorwurf hätte sie (…) „unverzüglich Antworten liefern und Konsequenzen ziehen“ müssen. Durch ihre verzögerte Kommunikation habe Nagel das Vertrauen in das Neuköllner Jugendamt und die Jugendeinrichtungen beschädigt.
Die Missbilligung solle ein Zeichen dafür setzen, dass eine derartige Amtsführung sich nicht wiederholen dürfe. Carla Aßmann, die Fraktionsvorsitzende der Neuköllner Linken, begrüßte das Scheitern des Abwahlantrags, verurteilte aber auch den Missbilligungsantrag als „ausschließlich ein politisches Manöver“. SPD und Grüne hätten sich für „eine Schmutzkampagne der CDU einspannen lassen“ und wollten der von Nagel eingesetzten Aufarbeitungskommission vorweggreifen, so Aßmann weiter.
Es läuft also alles wie gehabt in diesem Land: auch kriminelles Versagen hat keine ernsthaften Konsequenzen. Nagel befindet sich ab Juni im Mutterschutz, danach wird sich wahrscheinlich eine angenehme Anschlussverwendung im Berliner Politsumpf für sie finden. Das Opfer der mutmaßlichen Vergewaltigung muss sehen, wie es mit seinen traumatischen Erfahrungen zurechtkommt und die Täter werden vermutlich mit Bagatell-Jugendstrafen davonkommen. (TPL)























