Auch nach über dreieinhalb Jahren müssen Gerichte sich noch mit den Lügen des linksradikalen ZDF-Gossenhetzers Jan Böhmermann herumschlagen, mit denen dieser im Oktober 2022 den bis dahin tadellosen Ruf und die Karriere von Arne Schönbohm zerstörte, des damaligen Chefs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Böhmermanns Behauptungen, Schönbohm habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst und sei eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands. Die damalige SPD-Innenministerin Nancy Faeser griff dies dankbar auf, um den politisch ohnehin unliebsamen Schönbohm wenige Tage nach der Sendung aus dem Amt zu jagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) München findet nun seit Donnerstag eine Berufungsverhandlung über Schönbohms Klage gegen das ZDF statt. Gleich zu Beginn stellte der Vorsitzende Richter Günther Puhm klar, dass sein Senat der Einschätzung des Münchner Landgerichts folgen werde. Dieses hatte Schönbohm Ende 2024 teilweise Recht gegeben, vier von fünf Äußerungen Böhmermanns untersagt und festgestellt, dass diese beim Zuschauer den Eindruck hinterlassen mussten, dass Schönbohm mit den russischen Geheimdiensten in Kontakt gestanden habe. Dies stelle zweifellos eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Die Aussagen seien falsch gewesen. „Bestenfalls war es eine schlampige Recherche“, so Puhm.
Dies ist eine weitere schallende Ohrfeige für das ZDF und seinen unsäglichen und skandalöserweise gerade erst wiedergewählten Intendanten Norbert Himmler, der sich vorbehaltlos hinter Böhmermann gestellt hatte, wie er es bei allen Lügen und Hetzereien dieses „Satirikers“ seit vielen Jahren tut. Das OLG schlug vor, dass das ZDF eine richtigstellende Erklärung abgeben könnte, Schönbohm damit rehabilitiert und eine finanzielle Entschädigung entfallen könnte. Am 19. Mai soll das Urteil verkündet werden. Die Zwangsgebührenzahler müssen nicht nur Böhmermanns üppiges Gehalt bezahlen, sondern auch die Prozesskosten für die jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen.
Hexenjagd und mediale Hinrichtung durch Hetzagitator Böhmermann
Denn diese fielen ja nur deshalb an bzw. der Prozess wurde nur geführt, weil das ZDF sich weigert, endlich zuzugeben, dass es sich bei Böhmermanns Behauptungen nur und ausschließlich um rufmörderische Lügen ohne die allergeringste Substanz handelte, ähnlich wie bei der „Correctiv“-Lügengeschichte über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ von Potsdam. Schönbohm hat in den letzten Jahren mehrfach eindringlich geschildert, welchen Preis er und seine Familie für die vom ZDF gedeckte Niedertracht Böhmermanns zahlen mussten. Seine Kinder seien in der Schule gemobbt und gefragt worden, „ob Putin unser Haus bezahlt“ habe, Nachbarn hätten die Straßenseite gewechselt, es habe Morddrohungen gegeben. „Im Mittelalter gab es einen Pranger, heute gibt es Jan Böhmermann“, so Schönbohm gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“. Vor Gericht sprach sein Anwalt Markus Hennig von einer „Hinrichtung“ und einer „hysterischen Hexenjagd“, inszeniert „unter Ausnutzung der vermeintlichen Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.
Spätestens wegen dieser Affäre hätte das ZDF schon vor Jahren die Zusammenarbeit mit Böhmermann beenden müssen. Doch stattdessen geht man mit ihm durch dick und dünn und hält unerschütterlich an ihm fest, egal welche Schäden er dem ohnehin immer desolateren Ruf des Senders zufügt. Die Einlassungen des OLG vom Donnerstag müssten auch zum sofortigen Rücktritt Himmlers führen. Doch das alles ist natürlich illusorisch. Der von der Politik gestützte ÖRR-Moloch hält zusammen, funktionierende Kontroll- und Reinigungsmechanismen gibt es nicht und die Zwangsgebührenzahler dürfen weiter für diese bis ins Mark verkommenen Anstalten bluten. (TPL)























