Von Frau Fernandes ist so gut wie nichts mehr zu hören, nachdem klar wurde, dass doch nicht alles so war, wie die Medien in Zusammenarbeit mit der Bundesjustizministern behauptet hatten.
Der Verdacht, dass diese Nummer nur dazu diente, ein neues Gesetz auf den Markt zu werfen, um die berechtigte Wut der Bürger auf diese Versager-Regierung unter Kontrolle zu bringen scheint berechtigt:
Die aktuelle Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor wenigen Tagen tatsächlich nun einen Gesetzentwurf gegen die so genannte digitale Gewalt vorgelegt:
- Zeitweilige Sperrung von Accounts: Bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen (z. B. Hate Speech, Beleidigungen, Bedrohungen, sexualisierte Gewalt oder wiederholte Persönlichkeitsrechtsverletzungen) und bei Wiederholungsgefahr sollen Betroffene vor einem Gericht (in der Regel Landgericht) beantragen können, dass der betreffende Social-Media-Account vorübergehend gesperrt wird.
- Das soll ein neues zivilrechtliches Instrument sein, um Täter „stummzuschalten“ und weitere Schäden zu verhindern. Die Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, X etc.) müssten die Sperrung dann umsetzen.
- Es geht nicht um eine automatische oder behördliche Sperrung, sondern um einen gerichtlichen Beschluss nach Prüfung. Der Account-Inhaber soll in der Regel angehört werden (rechtliches Gehör).
- Zusätzlich: Betroffene sollen leichter Auskunft über die Identität anonymer Absender erhalten (z. B. über IP-Adressen, die dafür drei Monate gespeichert werden sollen).
Der Fokus liegt auf Opferschutz, insbesondere bei digitaler Gewalt gegen Frauen (z. B. Deepfakes, nicht-einvernehmliche Bildaufnahmen, Hasskampagnen). Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung und muss noch durch Kabinett, Bundestag und Bundesrat.
Befürworter (vor allem aus SPD und Teilen der Zivilgesellschaft): Das schließt Lücken im bisherigen Recht. Plattformen löschen oft zu langsam oder unzureichend, und Betroffene haben kaum effektive Mittel gegen Wiederholungstäter.Kritiker (u. a. aus Juristenkreisen, Netzpolitik und Opposition): Gefahr für die Meinungsfreiheit – Begriffe wie „Hate Speech“ oder „schwerwiegende Rechtsverletzung“ sind dehnbar und könnten zu Overblocking führen. Gerichte könnten überlastet werden, und es besteht die Sorge vor missbräuchlicher Nutzung. Manche sehen darin einen weiteren Schritt zur stärkeren staatlichen Kontrolle über Online-Kommunikation.
Die X-User sind alles andere als begeistert, denken aber schon über Auswege nach:
Das System ist so offensichtlich am Ende. Sie können nur noch mit Einschüchterung und Kontrollwahn.
Das wird lustig bei KI Agenten die sofort neue Accounts erstellen die ständig neue Rechtsverletzungen begehen können.
…
Rechtsverletzungen mit grade erst neu erfundenen Verbrechen. Es gab mal eine demokratische Zeit, da durfte man jemand seine Meinung ins Gesicht rufen, wenn man dessen Pläne gefährlich und schlecht findet. Heute ist Eierschale.
…
Wenn dieses Gesetz durchkommt und es wird bei diesen Mehrheitsverhältnissen durchkommen, werden die Stammtische ein Comeback erleben – und die Gastronomie vielleicht sogar dadurch gerettet werden können.
Und man trifft sich wieder auf der Straße, statt in den Sozialen Netzwerken, um seiner Wut freien Lauf lassen zu können.
Und dafür kann man Frau Huber doch mal gratulieren.























