Die Linke zeigt sich entsetzt, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer tatsächlich Anfragen beim Verfassungsschutz stellte, bevor er drei linksradikale Buchhandlungen von der Förderliste des deutschen Buchhandelspreises strich. Doch das war nicht alles: Clara Bünger, die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, erfuhr auf ihre parlamentarischen Anfrage an die Regierung, dass der Verfassungsschutz 2025 im Auftrag fast 400 Organisationen und Einzelpersonen überprüft hat, die öffentliche Fördermittel beantragten oder über Programme oder Preisvergaben des Bundes gefördert wurden. Insgesamt wurden 218 Organisationen und 178 Personen nach dem sogenannten Haber-Verfahren überprüft, wie das Innenministerium mitteilte.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe in diesem Zeitraum in zehn Fällen bei Personen und in 34 Fällen bei Organisationen „das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ übermittelt, hieß es weiter. Die Übermittlung sei über das Bundesinnenministerium an das jeweils anfragende Ministerium erfolgt. In insgesamt 38 Fällen habe das BfV Informationen übermittelt, die über das bloße Vorhandensein „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ hinausgehen. Diese Informationen lösten bei Bünger helle Empörung aus.
Überprüfung der Förderwürdigkeit als “Feldzug” tituliert – aber der reale Feldzug gegen die AfD geht in Ordnung
Das Innenministerium führe „einen verdeckten Feldzug gegen die Zivilgesellschaft“, ereiferte sie sich. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt missbrauche den Verfassungsschutz „als staatliche Prüfstelle für unliebsame Gesinnungen“. Diese Praxis der „Hinterzimmer-Checks“ müsse sofort enden. „Wir brauchen Transparenz statt staatlichem Misstrauen gegen alle, die die Demokratie verteidigen“, so Bünger, die es auch als eine „Frechheit“ bezeichnete, dass das Innenministerium die Antworten auf ihre Anfrage „fünf Wochen lang blockiert“ habe. Natürlich haben Bünger und ihre Genossen nichts dagegen, wenn der Verfassungsschutz mit „Hinterzimmer-Checks“ und grotesken Pseudo-Gutachten gegen die AfD vorgeht und „als staatliche Prüfstelle für unliebsame Gesinnungen“ fungiert. Die AfD verteidigt aus Büngers Sicht ja schließlich nicht die Demokratie, wie die direkte Nachfolgerin der totalitären Verbrecherpartei SED, der sie angehört.
Wie immer bei Linken gilt auch hier die Maxime: „Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe“. Die AfD kann ruhig mit geheimdienstlichen Methoden im Auftrag der Politik bespitzelt und verleumdet werden. Wenn auch linke Gruppen, die -im Gegensatz zur AfD-, tatsächlich eine Gefahr für dieses Land sind, überprüft werden, ist das Geschrei groß und von einem „Feldzug“ gegen die vermeintliche Zivilgesellschaft die Rede. Die atemberaubende Doppelmoral der Linken wird hier wieder einmal lehrbuchmäßig auf den Punkt gebracht. (TPL)






















