Julia Neigel lässt sich nicht unterkriegen (Bild: shutterstock.com/Markus Wissmann)
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Nach Klageabweisung durch sächsische Corona-Justiz: Julia Neigel und Marcel Luthe erstatten Strafanzeige gegen Richter

Der Kampf der Sängerin Julia Neigel gegen den Corona-Staat geht in die nächste Runde. Nachdem ihre Normenkontrollklage gegen die im November 2021 in Sachsen eingeführte 2G-Regel vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen im Februar abgewiesen wurde, haben sie und Marcel Luthe, der Vorsitzende der Good Governance Gewerkschaft (GGG), nun Anzeige wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung gegen fünf Berufsrichter des 3. Senats des OVG, zwei weitere Richter in deren Funktion als Pressesprecher sowie gegen SPD-Sozialministerin Petra Köpping und Staatssekretärin Dagmar Neukirch (ebenfalls SPD) eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass in den Gerichtsakten ein 27-seitiger Urteilsentwurf vom 11. April 2023 gefunden wurde, der somit bereits vor der ersten mündlichen Verhandlung erstellt worden sei. Über 60 Prozent dieses Entwurfs fänden sich im späteren Urteil vom Februar 2026 wieder. Für Neigel und Luth ergibt sich daraus der Schluss, dass das Ergebnis des Verfahrens bereits frühzeitig festgestanden habe könnte. Zudem enthält die Anzeige Hinweise auf mögliche Interessenkonstellationen innerhalb des Verfahrens. So soll etwa ein Richter des Senats zuvor im Justizministerium an der Erstellung der betreffenden Verordnungen beteiligt gewesen sein und später im Verfahren auch Auskünfte gegenüber den Medien erteilt haben. Mehrere Richter des Senats sollen von dieser früheren Tätigkeit Kenntnis gehabt und dies in dienstlichen Stellungnahmen eingeräumt haben. Und schließlich wird in der Anzeige thematisiert, dass die Corona-Notfallverordnung vom November 2021 zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens nicht ordnungsgemäß verkündet worden sei, überdies fehle ein Prüfstempel und es habe eine verzögerte Versendung der Druckausgabe gegeben.

Das OVG erklärte, der „Urteilsentwurf“ sei lediglich ein internes Arbeitspapier der Berichterstatterin gewesen, das im Rahmen einer Akteneinsicht versehentlich an die Antragstellerin übersandt worden sei. Es sei zutreffend, dass ein solches Papier vor der mündlichen Verhandlung existiert habe und sich „zu gewissen Anteilen auch Passagen aus dem Papier im späteren Urteil wiederfinden“. Dies sei jedoch üblich, da im Vorfeld einer Entscheidung im Rahmen der Vorberatung Argumente und mögliche Ergebnisse skizziert würden. An der Entscheidung sei kein Richter beteiligt gewesen, der an der Erstellung der Verordnung beteiligt gewesen sei, hieß es weiter. Zwar habe ein heutiger stellvertretender Pressesprecher des Gerichts in früherer Funktion an der Verordnung mitgewirkt, dieser habe jedoch nur vertreten und sei selbst nicht entscheidend tätig gewesen. Zudem sei seine frühere Tätigkeit nach Stellung eines Befangenheitsantrags offengelegt worden; zuvor habe kein Anlass für eine Mitteilung bestanden. Was die Aussage eines Gerichtssprechers gegenüber einer Nachrichtenagentur betrifft, in der dieser erklärt hatte, die Neigels Klage sei zu verspätet eingegangen, teilte das Gericht mit, diese Aussage sei im Rahmen eines O-Tons gefallen und später präzisiert worden.

Weiterkämpfen und standhaft bleiben

Gemeint gewesen sei nicht, dass die Klage „verspätet“ war, sondern lediglich, dass sie nach Außerkrafttreten der Verordnung erhoben worden sei. Luthe wirft der sächsischen Staatsregierung vor, während der Corona-Zeit durch „Tricksen, Täuschen und Tarnen“ Bürger hinters Licht geführt zu haben, um sich der Haftung für Grundrechtseingriffe zu entziehen. Nur eine transparente Klärung könne den Eindruck eines „neuen Sachsensumpfes“ vermeiden. Neben der Anzeige setzt Neigel ihren Kampf auch vor Gericht fort. Gegen das OVG-Urteil läuft ein Revisionsantrag. Ihre Normenkontrollklage hatte sie bereits am 24. November 2021 eingereicht. Die sächsische Notfall-Verordnung vom 22. November 2021 sei „in einer Nacht- und Nebelaktion an einem Wochenende auf der Seite der sächsischen Regierung online gestellt“ worden, erklärte sie. Bei genauerer Betrachtung habe man festgestellt, dass es sich lediglich um einen Entwurf, nicht aber um eine formell im Gesetzes- und Verordnungsblatt (GVBL) verkündete Verordnung gehandelt habe. Dies schreibt die sächsische Verfassung aber zwingend vor. Neigel stellte bereits vor der letzten Verhandlung erneut klar, dass sie weiterkämpfen wird, bis man ihre Klage zulässt. 2G sei nie Infektionsschutz gewesen, „sondern mittelbarer Impfzwang mit einem experimentellen Produkt“. Die deutsche Corona-Politik habe Millionen Bürgern das Vertrauen in die seriöse Politik genommen, noch nie dagewesene Grundrechtseinschnitte seit Bestehen der Republik hätten Millionen Menschen in dieser Zeit „erniedrigt, diskriminiert, traumatisiert und die Gesellschaft gespalten“.

Die Rechtsordnung sei auf den Kopf gestellt worden, die Politik habe einen „Staatsstreich gegen die zivilen Grundrechte“ durchgeführt. Künstlern sei berufliche Zugang zur Öffentlichkeit und damit auch der „positive mentale Einfluss auf die Gesellschaft“ verboten. Dabei sei kulturelle Teilhabe für Künstler und Zuschauer ein völkerrechtlich garantiertes Menschenrecht, da Künstler bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges von totalitären Staatsorganisationen und Mächtigen politisch instrumentalisiert und missbraucht worden seien. Das Völkerrecht und der Sozialpakt garantiere speziell den Berufsständen der Künstler, Autoren und Wissenschaftlern, sowie allen Menschen ein Recht auf kulturelle Teilhabe als Existenzminimum und Menschenrecht, so Neigel weiter. Gegen die sächsische Landesregierung gehe sie deshalb juristisch vor, weil diese mit der 2G-Regel angefangen habe und ihre Konzerte in Sachsen betroffen gewesen seien. Hier hat sie offenbar in ein Wespennest aus Filz und politisch-juristischer Kumpanei gestochen, mit dem man aber wohl auch in jedem anderen Bundeslang hätte rechnen müssen. Ihr Kampf zieht jedenfalls immer weitere Kreise und zeigt die mafiösen Abgründe des Corona-Regimes auf. (TPL)

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