Ist das Bürgergeld schon auf dem Konto? (Foto: Monkey Business Images/Shutterstock)
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Nächstes Skandalurteil: Drei Monate Urlaub in Portugal und trotzdem voller Bürgergeldbezug

Das Sächsische Landessozialgericht hat ein Urteil gefällt, das auch und gerade bei ausländischen Bürgergeldempfängern große Freude auslösen dürfte: Ein Sozialhilfe-Empfänger war für drei Monate nach Portugal gereist, worauf das Jobcenter die Bürgergeld-Zahlungen aussetzte, da er sich nicht in Deutschland aufhielt und deshalb keinen Anspruch habe. Der Mann begründete seinen Aufenthalt mit einer schweren psychischen Erkrankung. Sein Aufenthalt in Portugal sei nicht zum Vergnügen, sondern zur Genesung erfolgt. Dafür legte er ein psychiatrisches Attest vor, was vom Jobcenter jedoch abgelehnt wurde.

Das Gericht stellte in seinem Urteil vom letzten Monat klar, dass der Mann seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland gehabt habe. Die Zeit in Portugal sei nur vorübergehend gewesen und habe der Wiederherstellung seiner psychischen Gesundheit gedient. Bei einem „wichtigen Grund“ sehe das Gesetz keine zeitliche Obergrenze für die Abwesenheit vor. Das Jobcenter müsse in solchen Fällen seine Zustimmung erteilen, solange die betroffene Person per Telefon, E-Mail, Post oder Videokonferenz erreichbar bleibe. Auch eine dritte Person, die Post sichte, sei zulässig. Entscheidend sei, dass die Gründe für die Abwesenheit nachvollziehbar, objektivierbar und mit anderen im Gesetz genannten wichtigen Gründen vergleichbar sei. Auch wenn sie im Gesetz nicht ausdrücklich aufgelistet seien, fielen auch gesundheitliche Gründe, die der Genesung und damit der Rückkehr in den Arbeitsmarkt dienen, darunter.

Migranten können jubeln: Unbegrenzter Bürgergeldbezug auch im Ausland

Damit ist dann für Syrer, Afghanen und andere Migranten, die Bürgergeld erhalten und in der Heimat, in der ihnen angeblich Folter und Tod drohen, Urlaub machen oder sich auch andere Ziele aussuchen, auch noch die letzte Hürde beseitigt. Ein „wichtiger Grund“, gerade auch eine „psychische Erkrankung“ ist natürlich schnell gefunden. Kaum ein Arzt, dem seine Gesundheit lieb ist, wird es wagen, dieser Klientel ein entsprechend nachdrücklich gefordertes Attest zu verweigern – und schon kann der Bürgergeldbezug auch bei einem zeitlich unbegrenzten Auslandsaufenthalt reibungslos weitergehen.

Da es nur sehr deutsche Bürgergeldempfänger geben wird, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden und können, ist klar, wer von diesem Urteil am meisten profitieren wird. Auch die Einwanderung nach Deutschland dürfte noch einmal attraktiver werden, wenn sich dies herumspricht. Das sächsische Gericht hat also ganze Arbeit geleistet. (TPL)

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