Die deutsche Justiz hat wieder einmal gezeigt, dass sie auf dem linken Auge blind ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat nun auf Antrag entschieden, den Rest der Haftstrafe gegen Lina E. zur Bewährung auszusetzen. E. war vor drei Jahren unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil das OLG es als erwiesen ansah, dass sie sich spätestens Anfang 2018 an einer kriminellen Vereinigung beteiligt hatte, die gezielt Personen aus dem rechten Spektrum angriff. Lina E. und ihr zeitweiliger Verlobter Johann G. der erst im November 2024 nach mehrjähriger Flucht verhaftet werden konnte, hätten eine herausgehobene Stellung innerhalb der Gruppe eingenommen.
Dabei handelt es sich um die sogenannte “Hammerbande”, die gezielt Jagd auf vermeintliche Rechtsextremisten machte und sie mit äußerster Brutalität attackierte, oft mit einem Hammer, wobei meist gezielt auf die Köpfe der Opfer eingeschlagen wurde. „Die auch überregional vernetzte Gruppierung verübte über mehrere Jahre hinweg gewaltsame Angriffe gegen Personen, die ihrer Ansicht nach aus der ‚rechten Szene‘ kamen“, teilte der Generalbundesanwalt mit. Die Aktionen seien in der Regel intensiv vorbereitet worden und hätten im Vorfeld auch „die Ausspähung der Lebensgewohnheiten der ausgewählten Tatopfer“ eingeschlossen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil am 19. März 2025 im Wesentlichen bestätigt, die Gesamtfreiheitsstrafe blieb unverändert.
Bereits in Urteilsbegründung “achtbare Motive“ bescheinigt
Lina E., die in der linkextremen Szene als Heldin und Märtyrerin gilt, saß seit November 2020 in Untersuchungshaft, nach dem Urteil 2023 wurde der Haftbefehl zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs trat sie die verbleibende Haft an. Die Entscheidung über die Strafaussetzung ist noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt hat Beschwerde eingelegt. Mit seinem Beschluss blieb das OLG Dresden seiner Linie treu: Bereits bei der Verurteilung Es 2023 hatte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats es für nötig gehalten, in der Urteilsbegründung klarzustellen, er halte Rechtsextremismus für die „derzeit größte Gefahr“ in Deutschland und erkenne in dessen Bekämpfung ein „achtenswertes Motiv“. Immerhin rang er sich den einschränkenden Zusatz ab: „Jeder Mensch hat in diesem Land unveräußerliche Rechte, auch ein gewaltbereiter Nazi“.
Eine Frau, die sich über Jahre hinweg aus rasendem Hass heraus anmaßte, mit brutalster Gewalt und offenkundiger Tötungsabsicht über andere Menschen herzufallen, nur weil sie und ihre Komplizen sie für „Nazis“ hielten, soll nun also bereits nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer ohnehin viel zu geringen Haftstrafe auf Bewährung freikommen. Die Sympathien der Dresdner Richter für E. sind anscheinend ungebrochen. Kein Arzt, der seinen Patienten aus Sorge um ihre Gesundheit falsche Corona-Impfatteste ausstellte und damit vielen das Leben rettete, könnte auf solche Gnade hoffen, wie eine zu hemmungslosen und eiskalt geplanten Gewaltexzessen bereite Linksradikale. Auch das bestätigt wieder, in welche Schieflage die Justiz -nicht nur in Sachsen- geraten ist. (TPL)























