Foto: GROK
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Sex nur noch nach Gerichtsbeschluss?

Ich hatte gestern Nacht wieder einen Fiebertraum, bei dem man hofft, im Angstschweiß nicht zu ertrinken.

Ich hatte geträumt, ich hätte vom Amtsgericht eine Vorladung erhalten, genauer gesagt von der neu eingerichteten Abteilung „Beischlaf-Gericht“.

Um 9 Uhr sollte ich erscheinen. Pünktlich. Bloß nicht zu früh kommen, das würde den Entzug des Vögelscheins zur Folge haben und 100 Punkte Fickburg einbringen.

Zu früh kommen bei sexuellen Angelegenheiten war in meinem Traum ein Verbrechen mit strafrechtlichen Folgen.

Im Grunde genommen hatte ich mir das selbst zuzuschreiben, dass ich nun vor meinen Richter treten musste:

Ich hatte in der Nacht davor in einem Club für Paarungswillige und Zeugungsfähige eine ansehnliche Dame kennen gelernt. Wir hatten uns auf Anhieb gut verstanden und verabredet, in der Nacht darauf in beiderseitigen Einvernehmen Körperkontakt aufzunehmen.

Und so baten wir per Eilantrag über unsere Anwälte um einen Gerichtstermin gleich am nächsten Morgen, um diesen Körperkontakt auch auf eine rechtlich einwandfreie und nach allen Seiten hin abgesicherte Form zu bringen.

Mein Notar arbeitete – für läppische 2500 Euro – mittels KI einen Vertrag aus, der nun vor Gericht verhandelt werden sollte.

Und nun standen wir da voller Spannung – unsere Gesundheitszeugnisse hatten wir schon abgegeben – während unsere Anwälte die letzte Details verhandelten und von den Schöffen absegnen ließen.

Das Wichtigste in Kürze: Kein Vorspiel, kein Nachspiel, nur der reine Geschlechtsakt wurde genehmigt, natürlich nach staatlich geprüfter Sexualaufklärung durch den Richter selbst und die Nummer durfte auch nur im Beisein von Zeugen durchgeführt werden.

Sollte aus diesem Akt ein Kind entstehen, so würde dieses automatisch dem Staat gehören und der Mutter gleich nach der Geburt entrissen werden, sozusagen als Sexsteuer. Immerhin mussten wir keine Vorauszahlung leisten.

Wir haben uns dann aber für die Verhütung entschieden, diese Alternative hatte man uns gönnerhaft angeboten.

Das Kondom sollte allerdings vorab von neutralen Gutachtern geprüft werden, eine einwandfreie Lieferkette war vorzuweisen und der Beweis der Tauglichkeit musste notariell beglaubigt werden.

Der Geschlechtsakt selbst sollte vorsichtshalber hier und gleich – nach Unterzeichnung – im Gerichtssaal vollzogen und dann vom Richter geprüft und bestätigt werden.

Der Richter setzte den Geschlechtsakt für 12 Uhr mittags an und gab uns 10 Minuten. Wir waren damit einverstanden, schließlich mussten wir anschließend gleich zur Arbeit.

Doch als es dann endlich losgehen sollte und noch bevor ich den Startschuss abgeben konnte, bin ich aufgewacht.

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