Innenminister Alexander Dobrindt: Bequeme Ausreden (Foto:Shutterstock)
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Fängt jetzt auch Dobrindt an zu lügen wie sein Kanzler?

Das Bundesinnenministerium plant deutliche und teils rückwirkende Erhöhungen der Beamtenbesoldung und -versorgung. CSU-Minister Dobrindt begründete dies bislang mit einem angeblich bindenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe. Doch nun widersprechen Juristen dieser bequemen Ausrede; der Staatsrechtler Ulrich Battis weist diese Darstellung in einem Gastbeitrag für die “Welt” dezidiert zurück und erklärt: Das Verfassungsgericht zwinge die Regierung nicht zu diesen teuren Maßnahmen; es fehle einfach an einem ernsthaften politischen Sparwillen. Der vorgebliche gerichtliche Zwang zu höherer Beamtenbesoldung ist ein Hoax, ganz im bewährten Stil der arbeitsunfähigen Lügenregierung des Lügenkanzlers. Im Kern steht das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG. Da Beamte kein Streikrecht haben – eine Position, die das Bundesverfassungsgericht trotz Kritik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verteidigt –, muss der Staat ihnen eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung garantieren. Dies sichert die Unabhängigkeit der Verwaltung und dient der freiheitlichen Demokratie.

Karlsruhe hat 2025 das Alimentationsprinzip bekräftigt und ein dreistufiges Prüfprogramm vorgegeben: Vorabprüfung der Mindestbesoldung, Fortschreibungsprüfung an wirtschaftliche Verhältnisse und allgemeinen Lebensstandard sowie eine Rechtfertigungsprüfung bei Verstößen. Wie “Tichys Einblick” (TE) kommentiert, erfüllt der Gesetzentwurf des Innenministeriums nach Battis die ersten beiden Prüfungen weitgehend korrekt und stellt bei vielen Besoldungsgruppen eine unzureichende Alimentation fest. Das Gericht misst dabei nicht am Sozialhilfeniveau, sondern an 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Dennoch liegt der entscheidende Punkt in der dritten Stufe: Eine Unterschreitung der amtsangemessenen Besoldung kann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn sie Teil eines schlüssigen, umfassenden und nachvollziehbaren Haushaltskonsolidierungskonzepts ist. Praktische Konkordanz mit anderen Verfassungsgütern (z. B. Haushaltsstabilität) erlaubt dann sogar Kürzungen – vorausgesetzt, es gibt ein klares Sparziel, begründete Maßnahmen und einen konkreten Zeitplan.

Ein Staat hat sich das Sparen abgewöhnt

Doch genau daran mangelt es laut Battis vollständig. Die bloße Berufung auf knappe Kassen reicht nicht, wie Karlsruhe am Beispiel Berlins klargestellt hat. Weder Bund noch Länder verfügen über ein ganzheitliches Konsolidierungskonzept. Subventionen bleiben unangetastet, und im Gesetzentwurf steht lapidar „Alternativen: Keine“. Die angekündigte Kürzung der Minister- und Spitzenbeamtenbezüge dient nur als politisches Beruhigungsmittel und erfüllt die Karlsruher Anforderungen nicht. Der Bundestag könnte die Kopplung der Politikerbezüge an die Beamtenbesoldung jederzeit aufheben. Battis weist zudem auf eine offene Frage hin: Bei der Umstellung auf eine Familienalimentation (statt Alleinverdienermodell) könnte die Besoldung rechnerisch um bis zu 20 Prozent sinken, wenn ein fiktives Partner-Einkommen angerechnet wird. Karlsruhe hat dies nicht ausgeschlossen. Abschließend erinnert er daran, dass der Staat bei geringer qualifizierten Stellen oft großzügiger zahlt als die Wirtschaft, bei hochqualifizierten (z. B. Juristen) hingegen deutlich schlechter.

Zusammenfassend, subsumiert auch TE, hat Karlsruhe also keine alternativlose Besoldungserhöhung diktiert. Es hat Bedingungen für Abweichungen – inklusive Kürzungen – benannt. Die Bundesregierung wählt schlicht und ergreifend einfach des den “teureren” Weg, weil sie kein Sparziel definiert, keine Prioritäten setzt und sich das Sparen abgewöhnt hat. Wie TE treffend schreibt: Der Treiber ist nicht das Gericht, sondern ein skrupelloser Staat ohne Verantwortungsbewusstsein für das Geld der Bürger und ohne jeden Konsolidierungswillen. (TPL)

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