Wie sich Linke den typischen AfD-ler vorstellen (Foto: Andrey Arkusha/Shutterstock)
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„Entwaffnung“ der Opposition: Sachsen stellt Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern in Frage

Immer mehr Bundesländer greifen zu allen Mitteln, um die AfD mit allen Mitteln zu schädigen bzw. zu verhindern, dass sich Menschen zu ihr bekennen. Während in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt kurz nach oder sogar schon Monate vor Landtagswahlen die Weichen dafür gestellt werden, dass der AfD die parlamentarische Mitwirkung oder sogar die Ausübung der Regierungsmacht so schwer wie nur möglich gemacht wird und auch der öffentliche Dienst in den Ländern so strukturiert wird, dass AfD-Mitglieder ständigen Schikanen ausgesetzt sind, ist man in Sachsen sogar noch einen Schritt weiter. Wie nun durch die „Berliner Zeitung“ bekannt wurde, hat das Innenministerium einen 16-seitigen Erlass zur „waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland“ beschlossen. Dieser sieht die „grundsätzliche“ Überprüfung von deren „waffenrechtlicher Zuverlässigkeit“ vor. Konkret bedeutet das, dass nicht einmal mehr die Mitgliedschaft in der AfD erforderlich ist, um den Entzug des Waffenscheins zu riskieren, sondern es bereits ausreicht, zweimal an einer AfD-Veranstaltung teilgenommen zu haben, wie es ausdrücklich heißt!

Jedes Verhalten, das „in irgendeiner Weise vorteilhaft“ für die Partei ist, gilt als „Unterstützung“. Ein „tatsachenbegründeter Verdacht“ genügt. Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht ist nach Ansicht des Ministeriums „nicht notwendig“, auch das Parteienprivileg des Grundgesetzes stehe dem nicht entgegen. Zwar heißt es großzügig: „Diese Regelvermutung kann von dem betroffenen Mitglied oder Unterstützer entkräftet werden“, faktisch wird dies jedoch unmöglich gemacht. Das „bloße straf- und waffenrechtliche ‚Nichtauffälliggewordensein‘“ reicht dafür jedenfalls nicht aus. Man verlangt „konkrete Belege für die aktive Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen in der Partei und ihrem unmittelbaren Umfeld“ sowie eine „unmissverständliche Distanzierung von den Grundpositionen der Vereinigung“. Bloße „Lippenbekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Ordnung“ genügen nicht, wird unmissverständlich klargestellt. Diese „konkreten Belege“ sind natürlich nicht zu erbringen, was einer Beweislastumkehr entspricht.

Verhöhnung elementarster rechtstaatlicher Prinzipien

Selbst für die grotesken Verhältnisse im heutigen Deutschland ist dies ein weiterer Dammbruch. Ohne Einzelfallprüfung, ohne dass auch nur die allergeringste individuelle Verfehlung vorläge, wird hier jeder unter den Verdacht des Rechtsextremismus gestellt, der auch nur zweimal eine AfD-Veranstaltung besucht. Das Dokument könnte direkt von der Stasi stammen. Das Ministerium bestätigte die Existenz des Erlasses. Dieser sei im Juli 2025 „infolge der Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch“ ergangen. Eine Veröffentlichung wird jedoch abgelehnt und damit begründet, dass es sich um „ein internes Schriftstück“ handele. Es ist eine beispiellose Verhöhnung elementarster rechtstaatlicher Prinzipien und reinste staatliche Willkür, die hier von einer schwarz-roten Minderheitsregierung praktiziert wird, die völlig unschuldige Menschen kriminalisiert – und das ohne jede gesetzliche Grundlage, sondern allein aufgrund der Einschätzung des Verfassungsschutzes, der eben dem Innenministerium untergeordnet ist, das diesen Erlass beschlossen hat!

Damit nicht genug, ist auch noch ein „Zustimmungsvorbehalt“ für „Neuerteilungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen an Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der AfD“ vorgesehen. Nicht nur, wer bereits einen Waffenschein besitzt, muss darum bangen, wenn er unter diese grotesken Kriterien fällt, auch wer einen Waffenschein neu beantragt, muss damit rechnen, dass er auf Grundlage dieses Erlasses verweigert wird. Die Waffenbehörden werden aufgefordert, „die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Waffenbesitzer, die als AfD-Mitglieder oder Unterstützer bekannt sind, auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Rücknahme- oder Widerrufsverfahren einzuleiten“. Hinzu komme eine vierteljährliche Berichtspflicht der Behörden an die Landesdirektion. Es ist unfassbar, was in diesem Land geschieht. Unbescholtene Bürger müssen dem Staat gegenüber einen Nachweis ihrer Unschuld erbringen, und das für etwas, das nicht nur nicht strafbar, sondern sogar ihr demokratisches Grundrecht ist – nämlich die Mitgliedschaft in einer legalen Partei oder auch nur die mehrfache Teilnahme an deren Veranstaltungen. Das Vorgehen der Regierung des „Freistaats“ Sachsen könnte nicht verfassungswidriger sein. Diese Regierung darf keinen Tag länger im Amt bleiben und sollte von der AfD umgehend verklagt werden. (TPL)

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