Seit gestern muss sich der Syrer Fahad A. vor dem Oberlandesgericht Koblenz
https://www.bild.de/regional/rheinland-pfalz/verbrechen-gegen-menschlichkeit-syrer-soll-70-gefangene-zu-tode-gefoltert-haben-69ef1ae8332520ab21406875
wegen unter anderem „Mord in 70 Fällen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötungen, Folter und Freiheitsberaubungen“ verantworten. A. soll einer der Folterknechte des 2024 gestürzten Diktators Baschar al-Assad gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, von Ende April 2011 bis Mitte April 2012 in der „Abteilung 251“ des Geheimdienstes mindestens 115 Menschen gefoltert zu haben. Insbesondere habe er den Gefangenen Stromstöße und Schläge mit Gegenständen wie Kabeln versetzt, „Waterboarding“ angewandt und sie oft schon bei der Ankunft im Gefängnis so schwer misshandelt, dass sie schon kurz nach der Ankunft verstarben.
Den Tod von mindestens 70 Gefangenen soll er billigend in Kauf genommen haben.
Passend zum deutschen Asylwahnsinn kam A. vor drei Jahren als Kriegsflüchtling ins Land und lebte mit seiner Familie in Pirmasens, bis er vor einem knappen Jahr von Spezialeinheiten des Bundeskriminalamts festgenommen wurde.
Abschiebung nach Syrien droht natürlich nicht
Vor Gericht äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen. Den Gerichtssaal betrat er mit einem Victory-Zeichen, die Anklageverlesung kommentierte er mit einem Lächeln. Sein Verteidiger Jamil Azem erklärte, er erwarte „einen fairen Prozess, und, dass am Ende festgestellt wird, dass er ganz unten in der Befehlskette und nicht zuständig für solche Gräueltaten war“. Es wird also die altbekannte Taktik vom kleinen Rädchen im Getriebe angewandt, das nur Befehle ausgeführt hat. Der syrische Filmemacher Feras Fayyad saß vier Monate in dem Foltergefängnis ein. Er wünsche sich, dass A. „mit jeder einzelnen Tat konfrontiert wird, und mit dem, was er uns und unserem Leben angetan hat“ und hoffe auf Gerechtigkeit, sagte er gegenüber „Bild“. Der Prozess wird voraussichtlich bis ins nächste Jahr andauern.
Allzu großen Grund zur Sorge hat A. nicht. Eine Abschiebung zu den neuen islamistischen Machthabern in Syrien muss er nicht fürchten und eine „lebenslange“ Haft in einem deutschen Gefängnis gleicht immer noch einem Hotelaufenthalt gegenüber dem, was ihm in der Heimat drohen würde. (JS)























