Die schwarz-rote Minderheitsregierung des „Freistaats“ Sachsen missbraucht den Staat für den Kampf gegen die AfD – in einem Ausmaß, wie man es bislang nur aus Rheinland-Pfalz kannte. Seit Jahresbeginn gilt dort ein Handlungsleitfaden, der ein einheitliches Vorgehen für den Fall vorgibt, wie bei Beamten sowie Beschäftigten in Ministerien und nachgeordneten Landesbehörden, wo Zweifel an der Einhaltung der Pflicht zur Verfassungstreue bestehen, umzugehen ist. Konkret: wie mit der Mitgliedschaft in Parteien umzugehen ist, die vom sächsischen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ bewertet werden. Dies gilt seit Ende 2023 für den sächsischen Landesverband der AfD. Offiziell heißt es in dem Leitfaden, dass eine bloße Parteimitgliedschaft für sich genommen keinen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht darstellt und für disziplinarische Schritte „planmäßiges werbendes Agieren oder gar Agitieren“ nachgewiesen werden muss. Als Beispiele werden eine Kandidatur bei Wahlen oder öffentlich sichtbare Unterstützungshandlungen, beispielsweise in sozialen Netzwerken genannt.
Ohne einen konkreten Hinweis von dritter Seite, etwa durch Bildmaterial aus den Medien, das die Teilnahme an parteibezogenen Veranstaltungen dokumentiert, dürfen Vorgesetzte keine Fragen zur Parteizugehörigkeit stellen oder Nachforschungen darüber anstellen. Wenn sich aus einer Gesamtbewertung des Verhaltens und der Persönlichkeit eine „innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ ergibt, können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst eingeleitet werden.
Eklatante staatliche Willkür
Im Klartext bedeutet dies, dass die Mitgliedschaft und das aktive, auch öffentliche Eintreten für eine nicht verbotene Partei, die die größte Oppositionspartei im Bundestag ist, von über zehn Millionen Wählern gewählt wurde, in allen Umfragen auf Platz eins liegt und bei der Landtagswahl in Sachsen vom 1. September 2024 mit 30,6 Prozent zweitstärkste Kraft wurde, zur Entlassung aus dem öffentlichen Dienst führen kann – und zwar, wenn AfD-Mitglieder denunziert werden. Dies hat das Innenministerium auf Grundlage einer Einschätzung des Verfassungsschutzes beschlossen, der ihm direkt unterstellt ist! Hier zeigt sich dieselbe eklatante staatliche Willkür wie bei dem diese Woche bekanntgewordenen Erlass des sächsischen Innenministeriums, der vorsieht, dass völlig unbescholtenen Bürgern der Waffenschein entzogen bzw. verweigert werden kann, wenn sie ein Verhalten an den Tag legen, das als „in irgendeiner Weise vorteilhaft“ für die AfD eingestuft wird. Dafür reicht bereits das zweimalige Besuchen einer AfD-Veranstaltung! Ein „tatsachenbegründeter Verdacht“ genügt dafür bereits.
Es ist eine ungeheuerliche Pervertierung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die nicht nur, aber ganz besonders in Sachsen betrieben wird. Ohne die geringste persönliche Verfehlung werden Menschen schikaniert, nur weil sie von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch machen, sich in einer legitimen Partei zu engagieren. Als einige Grundlage dafür dient die Einstufung durch eine politisch abhängige Behörde. Die sächsische Landesregierung praktiziert hier einen Machtmissbrauch, der beispiellos ist und der zu ihrem sofortigen Rücktritt führen müsste. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass diese staatsextremistische Avantgarde-Rolle eine gewisse Tradition hat: Auch in der Spätphase von Corona und in der Diskriminieurngvon Ungeimpften stand Sachsen, vor allem in der Endphase der “Pandemie”, mit seiner entsprechenden Landesverordnung für das extremste und radikalste Vorgehen aller Länder. (TPL)























