In Hessen ist es dasselbe Unding wie in allen Ländern: Die (in diesem Fall schwarz-rote) Regierung verteilt neuankommende Asylbeweber planlos über das ganze Land und “bereichert” auch den ländlichen Raum mit Migranten, von denen die meisten überhaupt keinen Asyl- und damit Bleibeanspruch haben – um so demographische und soziale “Fakten” zu schaffen und die “Veränderung” Deutschlands in “Vielfalt” auch dort möglichst sichtbar zu machen, wo die kulturelle Identität noch weitgehend intakt ist. Dabei wäre es eigentlich angebracht und sogar geboten, Asylbewerber und illegale Migranten zunächst einmal in zentralen Landeseinrichtungen unterzubringen – denn wer eh nicht bleiben darf, braucht auch nicht “integriert” zu werden (wobei diese “Integration” regelmäßig zu Konflikten, Kriminalitätsanstieg und Zwischenfällen vor Ort führt).
Die einzige Realopposition, die AfD, hat daher im hessischen Landtag einen Gesetzentwurf zum Landesaufnahmegesetz (LAG) eingebracht. Ziel: Asylbewerber sollen so lange wie möglich – bis zur Entscheidung über den Antrag oder maximal 18 Monate (laut Bundesrecht § 47 AsylG, verlängerbar auf 24 Monate) – in landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEH) bleiben. Ausgenommen sind Familien mit Kindern. Die Fraktion kritisiert zudem die schwarz-rote Landesregierung scharf, die anstatt zu steuern Menschen nur verteilt – auf überwiegend bereits an der Belastungsgrenze angelangte Landkreise, Städte und Gemeinden. Fraktionschef Robert Lambrou argumentiert: Solange das Verfahren läuft oder ein abgelehnter Antrag nicht vollzogen ist, gehöre der Asylbewerber nicht in die Kommunen, sondern in die geordnete Landesstruktur. Dort lägen die Zuständigkeiten. Ein Beispiel sind etwa türkische Asylbewerber, von denen es allein in Hessen tausende gibt. Deren reale Schutzquote liegt nach aktuellen BAMF-Zahlen bei nur 8,1 Prozent (2025: 57.790 Entscheidungen, überwiegend Ablehnungen).
Kommunen müssen für teure Unterbringung sorgen – aber Landeserstaufnahmeeinrichtung nur zu einem Drittel belegt
Dennoch würden viele vorzeitig in die Kreise und Städte verteilt – obwohl Verfahren oft monatelang dauern. Zwar ist die Verweildauer in der EAEH in den letzten Jahren gestiegen: Türkische Asylbewerber blieben 2025 im Schnitt 226 Tage statt früher 63 Tagen – doch das reicht nicht. Außerdem war die EAEH mit Kapazität von rund 11.800 Plätzen zuletzt nur zu etwa 32 Prozent (!) belegt, im März 2026 mit gerade einmal 3.765 Personen). Gleichzeitig müssten Kommunen teure Unterkünfte finanzieren und stemmen. Auf Anfragen der AfD zur genauen Verteilungspraxis habe die Landesregierung Daten nicht vollständig herausgegeben – ein Indiz für “Überforderung”, vor allem aber politische Fehlplanung.
Die aktuelle Regelung des Landesaufnahmegesetzes sieht vor, dass Asylsuchende zunächst zentral in der EAEH (vor allem Gießen und weitere Standorte) registriert und versorgt werden. Danach verteilt das Regierungspräsidium Darmstadt sie nach Quotenschlüssel auf Landkreise und kreisfreie Städte. Das Land argumentiert, dass eine frühere Verteilung Kapazitäten in den Landesunterkünften frei hält und Integration vor Ort ermöglicht. Die AfD dagegen fordert: Das Land solle die bundesrechtlich möglichen Fristen voll ausschöpfen, um Kommunen zu entlasten. Hintergrund: Die Zahl der Asylzugänge in Hessen sinkt deutlich. 2025 kamen bundesweit nur noch 168.543 Erstanträge (minus ein Drittel zum Vorjahr), in Hessen waren Türkei, Afghanistan und Syrien stark vertreten. Dennoch bleibt die Belastung der Kommunen hoch – vor allem bei Unterbringung, Sozialleistungen und Integration. Der AfD-Entwurf zielt darauf ab, diesen Druck zu mindern, indem das Land mehr Verantwortung übernimmt. (JS)























