AfD-Außenexperte Petr Bystron: Am Pranger der deutschen Linksjustiz (Archiv)
[html5_ad]

Prozess wegen „Hitlergruß“-Meme gegen Bystron: Wieder mal geht es um die bedrohte Meinungsfreiheit

Nazikeule gegen die AfD: Ausgerechnet dem gebürtigen Tschechen Petr Bystron will die deutsche Justiz einen “Hitlergruß” anhängen – für ein Meme auf X; am 7. Mai findet die Berufungsverhandlung statt. Und dabei steht nicht weniger zur Debatte als das verfassungsmäßig verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit.

Es ist ein klares Manöver: Ermittelt wurde erst, nachdem Petr Bystron auf die Europaliste zur EU-Wahl in führende Position gestellt wurde. Zwei Jahre nach der EU-Wahl soll er nun 11.000 Euro bezahlen – wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht. Es droht sogar eine Vorstrafe – doch Bystron ließ sich nicht einschüchtern, er kämpft um sein Recht und meldete Berufung an. Der Prozess findet am 7. Mai am Landesgericht München I (Nymphenburger Straße 16).

Bystron in einer Aussendung dazu: „Anklage ein Jahr nach Veröffentlichung, mitten im Wahlkampf – das ist politische Justiz auf Bestellung.“ und: „Das Urteil ist ein Angriff auf unsere Meinungsfreiheit. So sollen unbequeme Kritiker mundtot gemacht werden.“

So irre ist die “Causa Hitlergruß”

Wenn Bystron winkt, ist es ein Hitlergruß sein. Wenn aber Angela Merkel winkt: Dann ist es kein Hitlergruß. Was aber wenn Bystron Merkel teilt, die genau so winkt, als zeige sie den Hitlergruß? Dann wird vermutlich Bystron, nicht aber Merkel bezichtigt, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Auf diesen Irrsinn muss man erst mal kommen.

Mit dem obigen Tweet auf X zeichnet der AfD-Europapolitiker den Ablauf der Groteske nach. Denn nachdem er aufgrund eines Fotos, auf dem er winkt, angezeigt wurde, verteidigte sich Bystron mit ähnlichen Fotos von Politikern beim Winken. Mit Erfolg. Später veröffentlichte er ein satirisches Bild. Wieder, mit Merkel und weiteren Politikern, beim Winken: Zum Abschied des umstrittenen Ukraine-Botschafters Melnyk. Dieser wurde aus Deutschland abgezogen, nachdem er dem Faschisten Bandera öffentlichkeitswirksam huldigte.

Absurdes Recht: Gefährlicher Präzedenzfall

Der Tatbestand des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbolik wurde 1960 eingeführt, um den demokratischen Rechtsstaat zu schützen. Pervertiertes Recht: Mittlerweile wendet sich das Gesetz gegen demokratische Grundwerte wie die Meinungsfreiheit selbst, wie die Causa Bystron zeigt. Immerhin kritisierte AfD-Politiker mit seiner Satire-Kachel die neonazistischen Umtriebe in der Ukraine und soll genau dafür bestraft werden.

Probleme mit dem §86 a StGB gab es bereits in der Vergangenheit. Antifa-Anhänger wurden aufgrund des Zurschaustellens von – durchgestrichenen – Hakenkreuzen verurteilt. Der Bundesgerichtshof schuf im Sinne der Antifa bereits im März 2007 Klarheit. Sein wegweisendes Urteil: Die Verwendung entsprechender Kennzeichen ist straffrei, wenn sie in offenkundiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation zur Schau stellt. Ein Umstand, den die Staatsanwaltschaft bisher ignoriert. Nun droht ein neuer, gefährlicher Präzedenzfall: Können AfD-Politiker und künftig auch Anhänger dieser Partei für einen Sachverhalt bestraft werden, bei dem Antifas freigehen? (JS)

5e101c5853eb4293aa1c1aea96294974
image_printGerne ausdrucken

Themen