AfD-Ausgrenzung im Landtag – trotz fast 19 Prozent Stimmen der drittstärksten Kraft (Symbolbild:Grok)
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Der nächste miese Trick: Künftig nur noch ein Vizepräsident im baden-württembergischen Landtag – um die AfD auszuschließen

Es ist der nächste Schlag gegen die Opposition durch willkürliche Änderung der Spielregeln und parlamentarischen Geschäftsordnungen, durchgeführt von den selbsternannten “Superdemokraten”, die mit ihrer rechnerischen Noch-Mehrheit die AfD um ihre Rechte bringen und damit deren Wähler von der politischen Teilhabe ausschließen wollen: In Baden-Württemberg haben Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, die Zahl der Vizepräsidenten des Landtags von zwei auf einen zu reduzieren. Das einzige und durchschaubare Ziel dabei ist es, zu verhindern, dass die AfD – die mit 18,8 Prozent bei den Landtagswahlen am 8. März drittstärkste Kraft wurde – einen Vizepräsidentenposten im Landtagspräsidium erhält, der ihr selbstverständlich zustehen würde. Dadurch bleibt das Präsidium ausschließlich in den Händen der Regierungsparteien, wie “Apollo News” konstatiert.

Laut dem Vertrag soll die CDU den Landtagspräsidenten stellen, obwohl die Grünen bei den Zweitstimmen knapp vorne lagen. Beide Parteien stellen gleich viele Abgeordnete. Der verbleibende Vizepräsidentenposten geht an die Grünen. Sollte die Regelung umgesetzt werden, wäre künftig keine Oppositionspartei mehr im Präsidium vertreten. Dieser Angriff auf die Geschäftsordnung, für den es vom Bundestag bis hin zu anderen Landesparlamenten inzwischen etliche Beispiele gibt, ist im Südwesten dabei nicht der erste seiner Art: Bereits in der 16. Legislaturperiode hatte man in Baden-Württemberg die Zahl der Vizepräsidenten auf einen reduziert, um einen AfD-Vertreter zu blockieren.

Erwünschter Dauerzustand in der gelenkten “UnsereDemokratie™”

In der darauffolgenden Periode wurden es wieder zwei, wobei die SPD als größte Oppositionsfraktion den Posten besetzte. Der SPD-Abgeordnete Daniel Born trat jedoch am 25. Juli 2025 zurück, nachdem er bei einer Wahl ein Hakenkreuz neben dem Namen eines AfD-Kandidaten (!) gezeichnet hatte (was in diesem Fall natürlich ohne juristische Folgen blieb). Seitdem war das Präsidium nur noch mit Regierungsvertretern besetzt. In “unserer Demokratie™”, die immer gelenkter erscheint ist das offenbar auch der erwünschte Dauerzustand.

Die angestrebten oder vollzogenen Verfassungsänderungen in Ländern durch das Altparteienkartell, in denen die AfD entweder bereits erhebliche Stimmzugewinne erzielte oder erzielen wird – aktuell etwa in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern –,  mit denen man eine mögliche künftige AfD-Regierung quasi vorab sabotieren will, oder die Änderung des Quorums für U-Ausschüsse in Rheinland-Pfalz von 20 auf 25 Prozent, damit die AfD keine entsprechenden Ausschüsse erzwingen kann, zeigen die Demokratieverachtung der sogenannten “Parteien der Mitte”, die in Wahrheit nichts anderes mehr sind als linke Machterhaltungsapparate. (TPL)

 

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