Berufungsverhandlung im Bystron-Prozess in München: Verurteilung für Merkel-Meme ist gefährlicher Präzedenzfall

Am 7. Mai 2026 findet in München der Berufungsprozess Petr Bystrons statt, in dem es um eine weitere Weichenstellung für die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland geht. Unter einem juristischen Vorwand wird ein „Meme“ mit einer winkenden Merkel hier zur Kriminalisierung des AfD-Außenpolitikers Petr Bystron herangezogen (Jouwatch berichtete). Renommierte deutsche Strafrechtsprofessoren weisen die Strafbarkeit des Merkel-Memes entschieden zurück.

Prof. Dr. Diethelm Klesczewski von der Uni Leipzig kommentierte den Fall: „Über die Geschmacklosigkeit des Plakats habe ich hier nicht zu urteilen. Sie ist für sich genommen nicht strafbar. Eine Strafbarkeit gemäß Paragraf 86a StGB dürfte ausscheiden.“ Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen von der Uni Bonn legte offen: „Ein politisch-strafrechtlicher Konnex ist mehr als herbeigequält“. Der Hitlergruß-Vorwurf sei „an den Haaren herbeigezogen“. Ein politisch-strafrechtlicher Konnex sei hier “mehr als herbeigequält“, ein Hitlergruß sei „an den Haaren herbeigezogen“. Un die Vereinigung Europäischer Journalisten erklärt: „Der Fall reicht weit über die Person Bystron hinaus. Er könnte zum Präzedenzfall werden für alle, die sich öffentlich äußern.“

Angriff auf die Meinungsfreiheit

Dennoch wurde der AfD-Politiker in erster Instanz zu 90 Tagessätzen – gesamt 11.250 Euro – verurteilt; ein glatter Angriff aufs Grundgesetz.  Der Menschenrechtskommissar des Europarats (Michael O’Flaherty) befindet: “Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland „stark eingeschränkt“. Staatsrechtler Ulrich Vosgerau mahnt: „Es ist keine Demokratie denkbar ohne Meinungsfreiheit. Wenn der Meinungsbildungsprozess staatlich kontrolliert und gelenkt wird, dann wird die Demokratie ausgehöhlt.“ Und Professor Werner Patzelt warnt davor, dass politische Konflikte zunehmend durch Ausgrenzung entschieden werden.

Bystron selbst erklärt zu dem Prozess: „Eine Anklage ein Jahr nach Veröffentlichung, mitten im Wahlkampf – das ist politische Justiz auf Bestellung.“ Das Urteil der Erstinstanz sei ein “Angriff auf unsere Meinungsfreiheit”: So sollen unbequeme Kritiker mundtot gemacht werden. Bystron benennt politische Motive als Ursache für die widersprüchliche Verfolgung. (TPL)